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Bäumenheim: Verdunkelte Scheiben bei Kontrolle: Fahrer muss vor Ort die Folien entfernen

Bäumenheim

Verdunkelte Scheiben bei Kontrolle: Fahrer muss vor Ort die Folien entfernen

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    Nur bei den hinteren Scheiben ist in Deutschland eine Verdunkelungsfolie erlaubt.
    Nur bei den hinteren Scheiben ist in Deutschland eine Verdunkelungsfolie erlaubt. Foto: Saint-Gobain Securit, dpa (Symbolbild)

    Mit komplett dunkel getönten Scheiben war ein 35-Jähriger am Dienstagvormittag auf der B2 auf Höhe Asbach-Bäumenheim unterwegs. Da dies im Bundesgebiet an den vorderen Seitenscheiben sowie an der Windschutzscheibe aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt ist, hielt die Polizei den Mann auf. Dieser musste noch vor Ort die Verdunkelungsfolie entfernen. Zudem erging eine Anzeige gegen den 35-Jährigen. (AZ)

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