Auch die Gemeinde Asbach-Bäumenheim hat ihre Hebesätze zur Ermittlung der Grundsteuer A und B neu festgesetzt. Nach der vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Verpflichtung zur Neubewertung waren alle Kommunen im Zugzwang, für 2025 ihre Satzung über die Hebesätze zu aktualisieren – im Falle von Bäumenheim bedeutete dies die erste Änderung seit mehr als 40 Jahren.
Nach mehreren vorbereitenden Beratungen verlief die Beschlussfassung im Gemeinderat ohne größere Diskussionen. „In der Vergangenheit haben wir Kostensteigerungen in vielen Bereichen ohne Anpassungen abgefedert. Zudem haben wir viele Leistungen übernommen, die durchaus umlegungswürdig wären“, leitete Bürgermeister Martin Paninka (SPD) sein Plädoyer für einen Beschluss ein, der zu einer etwa zehnprozentigen Einnahmeerhöhung führen soll. Handelt es sich bei der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen) nur um einen niedrigen vierstelligen Betrag, der dem Gemeindesäckel dadurch zusätzlich zufließen sollen, rechnet man bei der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) mit Einnahmesteigerungen von bislang etwa 628.000 auf gut 690.000 Euro.
CSU: Bäumenheim soll bei der Grundsteuer bei Bedarf nachjustieren
Die tatsächlichen Zahlen sollen nach zwei Jahren noch einmal unter die Lupe genommen werden, um im Bedarfsfall nachjustieren zu können, so Paninka weiter. Auf diesen Punkt pochte CSU-Fraktionsvorsitzender Michael Haller: „Es ist mir ganz wichtig, dass Sie das auf dem Schirm haben“, sprach er im Hinblick auf mögliche spätere Senkungen die Leiterin der Finanzverwaltung, Johanna Siebold, an. Generell bezeichnete Haller die zehnprozentige Erhöhung jedoch ebenso als vertretbar wie SPD-Ratskollege Lars Maier, der darauf hinwies, dass natürlich Besitzer größerer Grundstücke summarisch von der Erhöhung auch stärker betroffen seien. In dieselbe Kerbe hieb Hansrobert Schimmer (BfB): „Ich kann nichts Übertriebenes dabei finden.“
PWG-Fraktionsvorsitzender Florian Mittler ergänzte: „Fairerweise muss man sagen, dass manche Eigentümer jahrelang von dem verfassungswidrigen Zustand profitiert haben. Jetzt gleicht sich halt was aus!“ Widerspruch kam von BSW-Gemeinderat Manfred Seel. „Wir haben immer mit Stolz darauf verwiesen, dass wir die Hebesätze unverändert gelassen haben. Es besteht keine Pflicht zu einer Erhöhung. Warum warten wir nicht ein Jahr ab, zumal es uns höchstens zwei bis drei Prozent des Haushalts bringt?“
Manfred Seel (BSW) stimmt gegen höhere Hebesätze in Bäumenheim
Dazu bemerkte Johanna Siebold, natürlich könne die Umstellung der Hebesätze aufkommensneutral gestaltet werden. Es gebe aber einen eindeutigen Auftrag des Gemeinderats, die Einnahmen zu erhöhen. Mit der Gegenstimme von Seel wurde die Neufestsetzung auf 675 Prozent (Gewerbesteuer A) bzw. 260 Prozent (Gewerbesteuer B) schließlich beschlossen.
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