Das Amtsgericht Nördlingen hat die Sorgerechtsverfahren für einen 16-jährigen Jungen und ein 17-jähriges Mädchen aus der Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme" eingestellt. Wie der Anwalt der Gemeinschaft, Michael Langhans, am Montag in Donauwörth mitteilte, würden die beiden "nach fast zwei Jahren des Wartens" nun vollkommen aus staatlicher Obhut entlassen. Die Jugendlichen hätten nach der Inobhutnahme von rund 30 Sekten-Kindern im September 2013 bereits Ende 2013 wieder zu ihren Eltern zurückgedurft - allerdings blieben Teile des Sorgerechtes seither in den Händen des Jugendamtes. Dies sei nun ebenfalls vorbei.
Zwölf Stämme