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Wemding: Rechtsstreit: Doch kein Bürgerhaus im Klosterwirt?

Wemding

Rechtsstreit: Doch kein Bürgerhaus im Klosterwirt?

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    Bürgerhaus oder Arbeiter-Unterkunft – vor diesen Alternativen steht die ehemalige Gaststätte Zum Klosterwirt in Wemding.
    Bürgerhaus oder Arbeiter-Unterkunft – vor diesen Alternativen steht die ehemalige Gaststätte Zum Klosterwirt in Wemding. Foto: Wolfgang Widemann

    Muss die Stadt Wemding ihre Pläne von einem möglichen Begegnungszentrim im ehemaligen Klosterwirt-Anwesen begraben? Diese Frage steht im Raum, weil die Investoren, die den Komplex erworben haben und diesen in eine Unterkunft für Arbeiter umwandeln wollen, einen Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichts Augsburg ablehnen. Dieses hatte sich im Frühsommer mit dem Immobiliengeschäft befasst. Grund: Die Kommune möchte von ihrem besonderen Vorkaufsrecht Gebrauch machen.

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