Nach der kurzfristigen Ankündigung, dass der Unterricht für Abschlussklassen ab Montag, 27. April, wieder beginnt, hat das Landratsamt zusammen mit den Verkehrsunternehmen Fahrpläne erarbeitet, um möglichst alle betroffenen Schüler wieder zum Unterricht und zurück nach Hause zu befördern. In der Regel sollte laut einer Pressemitteilung des Landratsamts ab Montag wieder ein Angebot vorhanden sein, das dies ermöglicht.
Wer oft umsteigt, muss mit Problemen rechnen
„Bei aller Sorgfalt kann es dennoch vorkommen, dass es bei einzelnen Schülern noch zu Schwierigkeiten kommen kann“, heißt es. Davon könnten insbesondere Schüler betroffen sein, die etwa lange Schulwege mit Umstiegen haben. Diese Schüler oder deren Eltern sollten sich bei Schwierigkeiten direkt mit den jeweiligen Verkehrsunternehmen in Verbindung setzen.
Bereits heute ist klar, dass vom 27. bis zum 30. April die Züge der Firma Agilis morgens von Rain nach Donauwörth (Abfahrt Rain Bahnhof um 7.15 Uhr) und mittags zurück (Abfahrt
Im Einzelnen sieht der Fahrplan wie folgt aus:
Morgens:
Rain Bahnhof 7.15 Uhr
Genderkingen Raiffeisenbank 7.22 Uhr
Donauwörth Bahnhof 7.37 Uhr
Donauwörth Westspange 7.40 Uhr
Donauwörth Gymnasium 7.45 Uhr.
Mittags:
Donauwörth Gymnasium 13.10 Uhr
Donauwörth Westspange 13.15 Uhr
Donauwörth Bahnhof 13.18 Uhr
Genderkingen Raiffeisenbank 13.33 Uhr
Rain Bahnhof 13.40 Uhr.
Ansonsten verkehren die Busse wieder weitestgehend nach Schulfahrplan. Nicht gefahren werden jedoch verzichtbare Zusatzbusse, beziehungsweise es werden Orte nicht bedient, aus denen keine Abschlussschüler stammen und ansonsten auch keine Fahrgäste mitfahren. Des Weiteren entfallen einzelne Nachmittagsfahrten, die im Vorfeld aber mit den Schulen abgeklärt wurden.
Auch der Stadtbus Donauwörth verkehrt wieder nach dem Fahrplan an Schultagen, man wird aber in der Anfangsphase beobachten, ob einzelne Leistungen nicht benötigt werden. Die betroffenen Schüler der Abt-Ulrich-Schule in Kaisheim und der Sankt-Georg-
Nur mit Nase-Mundschutz dürfen Kinder einsteigen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in den Bussen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zwingend vorgeschrieben ist. Fahrgäste – also auch Schüler – , die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, dürfen nicht befördert werden. „Die Vorgaben des Staatsministeriums lassen diesbezüglich keinen Interpretationsspielraum zu“, teilt das Landratsamt weiter mit. Es liege nicht im Ermessen des Busfahrers oder des Unternehmens, hierüber im Einzelfall zu entscheiden. Eine Mitnahme sei in solchen Fällen schlichtweg nicht möglich, da es verboten ist.
Zudem sind die Fahrgäste in den Bussen angehalten, größtmöglichen Abstand zu halten. Insbesondere Schüler werden darauf hingewiesen, dass ein enges Zusammensetzen oder in Gruppen im Bus zu vermeiden ist. (pm)