Die Zeit vor der nicht öffentlichen Gemeindeversammlung zur Information der Anlieger über den Ausbau der Ortsdurchfahrt Rettingen hat die Bürgerinitiative „Keine Kreisstraße durch Donaumünster-Rettingen“ genutzt, um ihre Anliegen erneut öffentlich zu untermauern. In erster Linie geht es den zur Interessengemeinschaft zusammengeschlossenen Anliegern um ein Alternativkonzept für den anstehenden Straßenbau.
Bürgerinitiative unterstreicht ihre Forderungen
Bereits vor der Bürgerversammlung im November 2017 hatten 91 Bürger in einer Unterschriftenaktion ihr Anliegen Rathauschef Karl Malz unterbreitet. „Wir freuen uns, dass jetzt endlich die damals in Aussicht gestellte Informationsveranstaltung durch den Bürgermeister stattfindet, denn der lange Zeitraum dazwischen führte zu viel Ärgernis“, gab der Pressesprecher der BI, Manfred Hurler, zu verstehen. Während des Planungszeitraums habe man Transparenz und kommunale Informationen vermisst. Die Bürger seien sich jetzt „wie vor den Kopf gestoßen“ vorgekommen, als die Planungen öffentlich wurden, und vermissten eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Dialogbereitschaft der Gemeinde. Nun unterstrichen die Verantwortlichen der Bürgerinitiative erneut ihre Forderungen gegenüber den politisch Verantwortlichen.
BI fordert sanfte Sanierung
Satt einer überdimensionierten Kreisstraße aufgrund von Fördergeldern soll einer sanften Sanierung und einem bedarfsgerechten Ausbau im Bestand Vorrang eingeräumt werden. Ein solcher würde bei einer Fahrbahnbreite von 5,50 Metern mit einem 2,50 Meter begleitenden Radweg Zustimmung finden, so Hurler. „Satt Stückwerk“ sollen transparente Informationen für ein ganzheitliches Konzept vom „Baubeginn“ an der Kreuzung der B16 bis zum gemeindlichen „Bauende“ an der Landkreisgrenze Richtung Buttenwiesen die Kosten aufzeigen. Eine bedarfsgerechte Anbindung der Bäldleschwaige stehe für die BI außer Frage, betonte Hurler. Die jetzt erst bekannt gewordene Planung eines Kreisverkehrs zum Biergarten stehe im Widerspruch zur anzustrebenden Beibehaltung der bestehenden Trasse und steigere Flächenverbrauch und Naturbeeinträchtigungen. Um Gebäude und Flächen durch Hochwasser nicht zusätzlich zu beeinträchtigen, dürfte in keinem Falle eine Erhöhung des Straßenniveaus erfolgen.
Straßenverkehrsrechtliche Festlegungen für Brücken und Geschwindigkeit dürften zur Sicherheit der Bürgerschaft keine Erhöhungen erfahren. Begründet wird dies mit Eng- und Gefahrenstellen insbesondere gegenüber Kindern an der Schulbushaltestelle, Kirchen- und Friedhofsbesuchern sowie den Problemen des ruhenden Verkehrs um Kirche, Vereins- und Sportgelände. (erwa)
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