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Donauwörth: Tanzhaus: Kommt nun doch die Sanierung?

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Tanzhaus: Kommt nun doch die Sanierung?

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    Das Tanzhaus wirkt wie ein historisches Gebäude – ist es aber streng genommen nicht. Nachdem der Vorgängerbau im Zweiten Weltkrieg zerstört worden war, wurde das städtische Veranstaltungsgebäude bis in die 1970er Jahre hinein neu aufgebaut. Voluminöser als das Original. Ein Aspekt, den einige Stadträte als nachteilig sehen.
    Das Tanzhaus wirkt wie ein historisches Gebäude – ist es aber streng genommen nicht. Nachdem der Vorgängerbau im Zweiten Weltkrieg zerstört worden war, wurde das städtische Veranstaltungsgebäude bis in die 1970er Jahre hinein neu aufgebaut. Voluminöser als das Original. Ein Aspekt, den einige Stadträte als nachteilig sehen. Foto: Wolfgang Widemann

    Auch wenn vieles in der Luft hängt rund um die Frage, ob das Tanzhaus in Donauwörth abgerissen oder saniert werden soll – eine Sache ist bereits durch: Die 1300 Unterschriften für einen Entscheid der Bürger haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens bereits gesammelt, wie Oberbürgermeister Jürgen Sorré am Donnerstagabend im Stadtrat mitteilte. Damit scheint nun ein Votum der Bewohner Donauwörths über die Zukunft der traditionsreichen städtischen Veranstaltungsstätte wahrscheinlicher denn je. Indes wurde am Donnerstag – passenderweise im Tanzhaus – die wichtige Studie eines Gutachters vorgestellt.

    War das Gutachten des Donauwörther Architektenbüros plausibel?

    Sie beschäftigte sich mit der Frage, ob die Analyse des Architektenbüros Kandler aus Donauwörth plausibel sei. Diese hatte die Sanierung des Gebäudes aus den 1970er Jahren für wirtschaftlicher bewertet als einen Abriss und anschließenden Neubau.

    Ganz so einfach wird es wohl nicht gehen, das Tanzhaus in seiner jetzigen Form verschwinden zu lassen und hernach neu aufzubauen. Zum einen sind da die trotz Corona-Pandemie sehr rasch gesammelten Unterschriften für das Bürgerbegehren „Sanierung des Donauwörther Tanzhauses“. Zum anderen ist da nun die am Donnerstag erstmals der Öffentlichkeit präsentierte sogenannte „Plausibilisierungsstudie“ zum Sanierungs-Gutachten.

    Gunther Wild von der „Städtebau-Gesellschaft für Kommunalberatung Südbayern“ nahm sich die Schritte zur Sanierung Stück für Stück vor, er ging dabei teils sehr ins bautechnische Detail, andererseits wurden einige relevante Aspekte nicht betrachtet, weil sie, wie Wild erklärte, nicht zu Aufgabenstellung gehört hätten, welche die Stadt vorgegeben habe.

    So wurde der für einige Kritiker des Abrisses so gewichtige Punkt der Nachhaltigkeit nicht analysiert, wie Wild auf Nachfrage von ÖDP-Stadtrat Gustav Dinger sagte.

    Zunächst einmal scheint laut Gutachter Wild klar, dass das Büro Kandler insgesamt sehr korrekt und schlüssig gearbeitet habe. Und in der Tat kommt auch Wild auf ähnliche Zahlen wie vormals die Donauwörther Architektin Bettina Kandler.

    Kosten: Kandler habe geschätzt, dass ein Neubau gut 20,3 Millionen Euro kosten könnte; Wild kam auf 19,4 Millionen, wobei stets Abweichungen als „unsichere Variablen“ hinzukämen: Baunebenkosten, Honorare, steigende Baustoffpreise et cetera. Eine Sanierung könnte laut erster Schätzung 15 bis 15,6 Millionen Euro kosten, Wild meinte, es seien auch 17,2 Millionen möglich. Indessen komme im Fall einer Sanierung ein starkes finazielles Argument hinzu: Während ein Neubau wohl keine staatliche Förderung erfahren dürfte, könnte die Sanierung des Bestands mit bis zu 1,8 Millionen Euro (bereinigt) unterstützt werden. Im schriftlichen Gutachten Wilds heißt es wörtlich: „Die voraussichtlichen Herstellungskosten einer Sanierung liegen ohne Berücksichtigung von Fördermitteln etwa elf Prozent unter den vergleichbaren Neubaukosten. Angesichts der möglichen Projektförderung im Rahmen der Städtebauförderung würde sich die Wirtschaftlichkeit weiter zugunsten der Sanierung verschieben. Im Falle eines Einsatzes von Fördermitteln könnte sich der Vorteil einer Sanierung auf etwa 20 bis 25 Prozent erhöhen.“

    Für den Abriss spreche, dass das Kandler-Gutachten einen Neubau in Größe und Format des 25.000 Kubikmeter umfassenden aktuellen Tanzhauses berechnet hatte. Dieses Vorgehen habe aber klar dem Auftrag entsprochen, sei von daher auch so gewünscht gewesen. Es sei jedoch durchaus möglich, so Wild, dass das Gebäude auch in um ein Drittel reduzierter Größe neu gebaut werden könnte.

    Auf die Nachfragen von Jonathan Schädle (CSU) und Bärbel Stahl (Grüne), erklärte der Gutachter, dass dann die Kosten zwar nicht linear sänken, aber immerhin um gut 27 bis 28 Prozent. Auch die Regierung von Schwaben könne sich einen kleineren Bau vorstellen. Michael Bosse (FW-PWG-BfD) warf ein, dass die jetzige Größe problematisch sei: Man habe 10.000 Quadratmeter Leerstand in der Innenstadt – und für ein saniertes Obergeschoss müsste man dann noch zusätzlich nach Nutzungen suchen.

    Bauzeit: Interessant erschien der Unterschied bei der prognostizierten Bauzeit zwischen Sanierung und Neubau. Wild erklärte, ein Neubau brauche einen Vorlauf von „drei bis vier Jahren“. Dann könnte der Neubau in 18 bis 24 Monaten stehen. Es würde also knapp werden, die Ankündigung von OB Sorré zu erfüllen, den Neubau noch in dieser Legislatur fertig zu bekommen. Eine Sanierung wäre da schneller umzusetzen mit 16 bis 18 Monaten ab Baubeginn. Die Vorbereitungen fielen merklich bescheidener aus, aus einfachem Grund: „Der Rohbau steht bereits.“ Und: „Bei einem Komplettabbruch muss alles auf Altlasten getestet werden.“ Auch archäologische Untersuchungen und die Kampfmittelsuche käme hinzu, was den Neubau potenziell in die Länge ziehen könne. Auch der Abriss auf dem engen innerstädtischen Raum könne „heftig“ sein. In Augsburg habe man bei einem Projekt Anwohner in einem Hotel unterbringen müssen, berichtete Wild.

    Aufsetzen des Neubaus auf die Tiefgarage wäre möglich

    Indessen sei es theoretisch möglich, dass ein Neubau auf die alte, nicht genutzte Tiefgarage aufgesetzt werden könnte, sofern es sich um die gleiche Masseverteilung handle wie beim aktuellen Tanzhaus, wie der Prüfer auf Nachfrage von Manfred Hofer (EBD) erklärte.

    Was die Beschaffenheit des Altbaus angeht, fasste Wild zusammen, dass „Decke und Fundamentierung tragfähig sind“, grundsätzlich also Sanierungsfähigkeit besteht. Aber: „Über Baugrund, Archäologie und Grundwasserverhältnisse können keine aktuellen und belastbaren Aussagen gemacht werden.“

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