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Sailer gegen Seel: Gericht lehnt Klage ab

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Sailer gegen Seel: Gericht lehnt Klage ab

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    Das Landgericht Augsburg hat die Klage des Bäumenheimer Unternehmers Johann Sailer gegen den Unternehmer und Sprecher der Bürgerinitiative „Für den Erhalt der Mertinger Straße“, Manfred Seel, abgewiesen. Sailer hatte seine Klage damit begründet, dass ihn Seel bei einer Informationsveranstaltung zum Thema

    Dies bestätigten zwei von Seel benannte Zeugen in der Zivilverhandlung. Sailer hingegen konnte nach Auffassung des Gerichts „einen entsprechenden Beweis nicht führen“, der die Beleidigung untermauert hätte, und wies die Klage ab.

    Das waren freilich nicht die einzigen Differenzen zwischen den beiden Kontrahenten. Sailer hat außer dieser Zivilklage auch Strafanzeige gegen Seel erstattet, weil in einem Flugblatt der Bürgerinitiative Behauptungen aufgestellt wurden, die Sailer daraufhin Seel als üble Nachrede auslegte. Die Staatsanwaltschaft Augsburg stellte das Ermittlungsverfahren gegen Seel auch in dieser Angelegenheit ein. Begründung: Die Strafe, die für diese üble Nachrede verhängt werden könnte, falle nicht weiter ins Gewicht, da gegen Manfred Seel noch ein weiteres Strafverfahren laufe, für das er im Falle einer Verurteilung eine höhere Strafe zu erwarten habe. Manfred Seel zeigt sich im Gespräch mit unserer Zeitung zuversichtlich, dass es auch hier zu keiner Verurteilung kommen wird: „Es handelt sich um einen völlig haltlosen Vorwurf und wir gehen davon aus, dass auch dieses Verfahren in nächster Zeit eingestellt wird.“ (wüb)

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