Es ist schon fast zehn Jahre her, als der Anbau von Genmais auf Feldern des Staatlichen Versuchsguts Neuhof in Kaisheim bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Imker aus Kaisheim – mit Karl Heinz Bablok an der Spitze – gingen auf die Barrikaden. Denn im Honig tauchten auch Pollen des Genmaises auf. Damit durfte das wertvolle süße Produkt nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Es folgten Protestaktionen und ein juristischer Streit, der noch immer nicht beendet ist.
2006 wendeten sich Bablok und fünf weitere Imker wegen der Auswirkungen des Genmais-Anbaus in Kaisheim mit einer Petition an den Landtag. Diese war bis jetzt offen. In der vorigen Woche schloss sie der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in München ab. Anlass dafür war laut Berichterstatterin Tanja Schorer-Dremel ein Vergleich, den Bablok im August mit dem Freistaat geschlossen hat. Der Kaisheimer hatte einen Schaden von 12000 Euro geltend gemacht, weil er 340 Kilogramm Honig, die mit Genmais-Pollen belastet waren, in der Müllverbrennungsanlage in Augsburg entsorgen, DNA-Analysen bezahlen und seine Bienenkästen während der Maisblüte versetzen musste. Der Vereinbarung mit dem Freistaat zufolge erhielt Bablok eine Summe von gut 6000 Euro erstattet.
Das Geld überwies der Imker nach eigenen Angaben postwendend auf das Spendenkonto, von dem die Kosten bezahlt werden, die in den Verfahren durch die juristischen Instanzen entstehen. Hier habe sich bereits ein Betrag von rund 250000 Euro angesammelt. Für diese Summe stehe Thomas Radetzki, Vorstand des Vereins Mellifera, gerade. Dieser setzt sich für den Schutz von Biene, Mensch und Natur ein.
Zwar wird in Deutschland derzeit kein Genmais mehr angebaut, nach Ansicht von Karl Heinz Bablok ist die Gefahr, dass dies wieder geschieht, aber nicht vom Tisch. Man müsse jederzeit damit rechnen, dass ein Landwirt wieder Genmais anbaut. Dies wäre möglich, wenn der Anbau wissenschaftlich begleitet würde. Letztendlich zeigt sich Bablok von der Politik und den Gerichten enttäuscht: „Wir Imker sind alleingelassen worden.“ Dabei erbrächten sie unter anderem durch die Bestäubung der Blüten eine Leistung von vielen Milliarden Euro für die deutsche Volkswirtschaft.
Wie ein „Dampfhammer“ traf Bablok beispielsweise das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig 2013. Es entschied – wie berichtet – in letzter Instanz über die Klage auf einen größeren Sicherheitsabstand zwischen den Bienenstöcken und Genmais-Feldern in Kaisheim. Die Richter wiesen die Klage ab. Begründung: Ein Anbau des Genmaises Mon 810 von Monsanto auf dem staatlichen Versuchsgut Neuhof sei nicht mehr zu erwarten. Im zähen juristischen Kampf um reinen Honig läuft nach Auskunft von Bablok momentan ein allerletzter Versuch. Der 59-Jährige legte Verfassungsbeschwerde gegen Urteile der Verwaltungsgerichte ein. Dies sei nur möglich gewesen, weil der Deutsche Imkerbund die Klage mit 40000 Euro unterstützt.