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Rain: Windkraft: Gericht weist Klage der Investoren ab

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Windkraft: Gericht weist Klage der Investoren ab

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    Auch das Verwaltungsgericht hat den Weg für die beantragten Windräder in den Rainer Stadtteilen Wallerdorf und Wächtering nicht freigemacht. In Augsburg wurde die ablehnende Haltung des Landratsamts bekräftigt.
    Auch das Verwaltungsgericht hat den Weg für die beantragten Windräder in den Rainer Stadtteilen Wallerdorf und Wächtering nicht freigemacht. In Augsburg wurde die ablehnende Haltung des Landratsamts bekräftigt. Foto: Wenzel

    Nach wie vor bewegt der geplante Bau von sechs 180 bis 200 Meter hohem Windrädern in den Rainer Stadtteilen Wallerdorf und Wächtering die Gemüter heftig – auch auf der Ebene der Gutachter. Sind die von Wallerdorfer Bürgern und Windkraftgegnern gemachten Videos beweiskräftiger als die nach wissenschaftlichen Kriterien erstellten Gutachten, die die Investoren erstellen ließen? Darüber stritten die Beteiligten in zwei Verfahren vor dem Augsburger Verwaltungsgericht am Mittwoch so intensiv, dass die Verhandlungen trotz brütender Hitze im überfüllten Saal volle sechs Stunden lang dauerten. Urteile verkündete Richterin Beate Schabert-Zeidler nicht. Sie wurden erst gestern veröffentlicht. Danach sind die Klagen auf Genehmigung abgelehnt.

    Geklagt hatten die beiden Betreiber der Windparks Wallerdorf und Strauppen, die jeweils drei Anlagen errichten wollen. Sie möchten nach den jahrelangen Auseinandersetzungen endlich ihre Genehmigungen zum Bau und Betrieb der Anlagen bekommen. Diese erteilt das Landratsamt aber nicht, weil nach Ansicht der Behörde noch geklärt werden müsse, ob Greifvögel durch die 100 Meter langen Flügel der Rotoren gefährdet werden. Diese Frage sei längst geklärt, meinen dagegen die Investoren und klagten deshalb wegen „Untätigkeit“ gegen den Landkreis beziehungsweise den Freistaat Bayern.

    Während das Landratsamt den Bau der Windparks mit bis zu 200 Meter hohen Rotoren zunächst aus Gründen der Flugsicherheit und des Abstandes zu Wohngebäuden ablehnen wollte, geht es jetzt um den Schutz von vier Greifvogelarten. Windräder dürfen nur dort errichtet werden, wo keine „signifikante“ Gefahr besteht, dass sie im Flug von einem Rotorblatt getroffen und getötet werden.

    Nach Gutachten der Firma Lars Consult besteht diese Gefahr bei beiden Anlagen nicht. Sowohl Rot- und Schwarzmilan als auch Baumfalken und Wespenbussard hätten weder in noch um die geplanten Standorte Horste besetzt, in denen sie Jungvögel aufziehen und daher besonders oft nach Beute suchen müssten. Als diese Gutachten vorlagen, schien die Genehmigung nur noch reine Formsache zu sein.

    Doch die Gegner der Windparks ließen nicht locker. Sie riefen die Bürger auf, die untersuchten Flächen mit ihren Videokameras zu durchstreifen und jeden Flug eines Greifvogels im Film festzuhalten. Genau 1018 Clips mit einer Spieldauer von fast 26 Stunden kamen dabei zusammen. Daraufhin schwenkte das Landratsamt um. Die Frage des Vogelschutzes müsse neu geprüft werden. Daher werde das Genehmigungsverfahren unterbrochen.

    Dagegen klagten die Betreiber, deren Meinung nach die Verfahren hätten fortgeführt werden müssen. Außerdem seien die Filme erst vorgelegt worden, als die vorgeschriebenen Fristen längst abgelaufen waren. Die Investoren hätten daher ein Recht auf die Erteilung ihrer Baugenehmigungen.

    Die Experten von Lars Consulting zogen vor allem die Aussagekraft der Videos in Frage. Zwar seien darauf die Greifvögel meist gut erkennbar. „Doch wenn ich einen Rotmilan sehe, der ganz nah herangezoomt wurde, weiß ich nicht, wo er geflogen ist. Das haben wir öfter gesehen.“ Sehr häufig sei auch nicht erkennbar, welche Flughöhe er eingehalten habe „und ob er sich direkt im Bereich der geplanten Windräder oder in ausreichendem Abstand zu ihnen bewegt hat“, rügte der Biologe Martin Königsdorfer von Lars Consult. Die Untersuchungen seiner Arbeitsgruppe seien dagegen wissenschaftlich korrekt und erfüllten alle rechtlichen Vorgaben. An seiner Einschätzung, dass die Windräder keine Gefahr darstellen, ändere auch nichts, dass die Windkraftgegner in einiger Entfernung zu den geplanten Windrädern einen Horst entdeckt hatten, in dem Falken ihre Jungen aufzogen. Die Vögel seien nicht standorttreu und könnten im Jahr darauf an einer anderen Stelle nisten.

    Dies bestritt der Vertreter der unteren Naturschutzbehörde zwar, sagte dann aber auch, dass die gesamte Baumgruppe samt Horst mittlerweile gefällt worden sei. Auch habe er bei seinen Begehungen keinen Nistplatz von einer der bedrohten Arten entdeckt.

    In dem Verfahren um den Windpark Wallerdorf warf Rechtsanwalt Falke dem Landratsamt vor, nicht von sich aus geprüft zu haben, durch welche Maßnahmen eine Gefährdung der Greifvögel vermindert werden könnte. So sei bekannt, dass rot-weiß bemalte Rotorblätter, eine zeitweise Abschaltung oder eine gezielte Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen die Vögel davon abhalten, in die Nähe der Windräder zu fliegen.

    Das Verwaltungsgericht schloss sich der Einschätzung des Landratsamts an. Die Ergebnisse der Videoaufnahmen und Beobachtungen der Wallerdorfer Bürger seien entsprechend der gesetzlichen Regeln entstanden und so aussagekräftig, dass das Landratsamt sie bei seiner Entscheidung zusätzlich zu den Gutachten der Betreiber berücksichtigen durfte. Daher sei es gerechtfertigt, anzunehmen, dass die Windräder häufiger Greifvögel der vier Vogelarten töten könnten. Das Gericht ließ eine Berufung aber ausdrücklich zu, da der Fall grundsätzliche Bedeutung habe. Die Betreiber hatten bereits im Gerichtssaal angekündigt, im Fall einer Niederlage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu klagen.

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