Da an Sonn- und Feiertagen ein Verkehrsverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen besteht und der Fahrer keine Ausnahmegenehmigung für die Fahrt vorweisen konnte, wurde ein Bußgeld von dem Fahrer in Form einer Sicherheitsleistung von 100 Euro erhoben. Dem Betroffenen wurde lediglich gestattet, sein Fahrzeuggespann zum nächstgelegenen Rastplatz zu verbringen. Und dort hieß es: erst mal warten. (dz)
Rain