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Rain: Vater schlägt Kind am Wickeltisch

Rain

Vater schlägt Kind am Wickeltisch

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    Ein 51-Jähriger stand vor dem Amtsgericht.
    Ein 51-Jähriger stand vor dem Amtsgericht. Foto: Wolfgang Widemann

    Es war ein Vorfall wie es wohl einem jeden Papa schon mal gegangen ist, wenn er seinen Nachwuchs wickelt: Das Kind wird neugierig, was Papa denn hantiert. Und was sich eigentlich da verbirgt, was sonst immer in der dicken Windel steckt. Das Kind versucht immer wieder in seine

    Eine Überreaktion

    Ein 51-Jähriger aus Rain aber sah das ganze nicht so locker. Als er im April dieses Jahres am Wickeltisch stand und sein damals einjähriges Kind sich wie beschrieben verhielt, reagierte er über. Er schlug das Kind auf den Po, so dass dieser stark gerötet war und wohl auch das Weinen vor Schmerzen nicht ausgeblieben war. Das brachte den Mann jetzt vor das Amtsgericht Nördlingen.

    Dort sah sich der Vater mit einer Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung konfrontiert. Staatsanwalt Dominik Semsch wirft ihm vor, seinen damals einjährigen Sohn mit der flachen Hand auf die linke Gesäßhälfte geschlagen zu haben. Die starken Rötungen auf der Haut des Kleinkindes waren mit Fotos dokumentiert.

    Außerdem es starke Schmerzen erleiden müssen, so Semsch. Der Vater habe das Geschehen bereits sowohl bei der Polizei, als auch bei dem Jugendamt zugegeben. Daraufhin erhielt der einen Strafbefehl. Er sollte 2400 Euro zahlen, wogegen er nun Einspruch eingelegt hatte. So kam es zu einer Gerichtsverhandlung. Auch hier räumte der 51-Jährige alle Vorwürfe ein, gab aber an: „Ich wollte ihn davon abhalten wieder mit den Fingern in die Windel zu greifen, also wollte ich ihm einen leichten Schlag auf diese verpassen. Weil er aber seine Finger wegzog traf ich seinen Po“, erklärte der Angeklagte.

    Nicht akzeptabel

    Daraufhin belehrte Richter Gerhard Schamann den Angeklagten, dass das Schlagen eines Kindes, egal ob auf die Finger oder auf den Po, keine akzeptable Erziehungsweise sei. Ein Kleinkind wisse sowieso nicht, was es denn Falsches getan habe. Zudem habe es sich keinesfalls um einen leichten Schlag gehandelt, wie Fotos bestätigen würden.

    Der Angeklagte zeigte sich reuig: Seine Reaktion sei auf alle Fälle falsch gewesen, ein einziges Mal vorgekommen und er würde nie wieder so handeln. Das Gericht bewertete die Einkommensverhältnisse des Angeklagten neu, so dass der Betrag des Strafbefehls von Richter Schamann auf 1500 Euro gesenkt wurde.

    Soziale Verhältnisse berücksichtigt

    Die sozialen Verhältnisse des Angeklagten wurden zudem vom Gericht nun berücksichtigt. Seine Frau, die Mutter des Einjährigen und eines weiteren gemeinsamen Kindes, ist arbeitslos. Er war bisher mit dem Gesetzgeber nicht in Konflikt geraten.

    Doch die Kosten für den Prozess muss der Vater trotzdem tragen. Richter Schamann betonte aber, dass, wenn so ein Vorfall wieder vorkommen sollte, ihn eine weitaus höhere Strafe erwarten würde. So wäre ein Entzug der Erziehungsberechtigung dann fast unabdingbar. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.

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