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Rain: Prozess: Baum mitsamt Rotmilan-Horst gefällt  

Rain

Prozess: Baum mitsamt Rotmilan-Horst gefällt  

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    Weil ein Baum, auf dem sich der Horst einen Rotmilan-Pärchens befand, gefällt wurde, traf man sich vor Gericht.
    Weil ein Baum, auf dem sich der Horst einen Rotmilan-Pärchens befand, gefällt wurde, traf man sich vor Gericht. Foto: Boris Roessler, dpa (Symbolbild)

    Die Anklage ist im ersten Moment wirklich etwas delikat erschienen: Einem Landwirt aus der Nähe von Rain wurde vorgeworfen, im Winter 2017/18 drei Bäume in seinem Wirtschaftswald gefällt zu haben – darunter auch eine Fichte, in der ein Rotmilan-Pärchen, das schon in den Süden abgezogen war, seinen Horst bezogen haben soll.

    Wegen diesem und zwei weiterer Pärchen Roter Milane hatte das Landratsamt Donau-Ries Ende 2017 dort endgültig den Bau einer Windkraft-Anlage untersagt. Auch auf dem Grundstück des Landwirtes sollten Windräder errichtet werden. Er hatte sein Einverständnis dazu erteilt, war aber seinerzeit am Verfahren um die Baugenehmigung nicht involviert gewesen.

    Nur Sturmschäden beseitigt

    Im Laufe des Verfahrens vor dem Nördlinger Amtsgericht unter Vorsitz von Richterin Katrin Wegele wurde eine vorsätzliche Zerstörung des Horstes jedoch zusehends unwahrscheinlich: Der Landwirt hatte versichert, nur die Folgen von Sturmschäden zügig beseitigt zu haben, um einem Käferbefall im Sturmholz zuvorzukommen. Dass es im fraglichen Zeitraum mehrere starke Stürme in dieser Region gegeben hatte, war von Wetterdienst und Waldbesitzer-Vereinigung bestätigt worden.

    Zudem erklärte der Landwirt, die Untere Naturschutzbehörde hätte ihm die Fichte mit dem Horst nie klar benannt und auch nicht auf seinen Wunsch hin markiert, obwohl er 2015 einen Waldbegang gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Behörde gemacht hatte. Unter Umständen sei es möglich, vom Boden aus einen verlassenen Horst im Astgewirr nicht zu erkennen.

    Keine Gefahren, keine Markierung

    Der Mitarbeiter der Behörde erklärte, 2015 sei noch kein Horst da gewesen, erst im Folgejahr. Da habe er keinerlei Gefahr für den Baum gesehen und deshalb keine Markierung anbringen lassen. Er sei davon ausgegangen, aufgrund von Gutachten im Verfahren um die Windräder habe der Waldbesitzer gewusst, wo sich der Horst befand.

    Fotos, die von Richterin, Staatsanwältin, Anwalt, Angeklagtem und Behördenmitarbeiter am Richtertisch studiert wurden, gaben keinen sicheren Aufschluss über den bestimmten Baum. Als sicher stellte sich jedoch heraus, dass das Milan-Paar im Februar oder März 2018 wieder zurückgekehrt war und jetzt einen Horst in seinem alten Revier bewohnt. Ob es diesen neu gebaut hatte, konnte der Zeuge von der Naturschutzbehörde nicht ausschließen.

    Einigkeit zwischen Richter und Staatsanwältin

    All diese Unwägbarkeiten liefen auf die entscheidende Feststellung von Richterin Wegele hinaus: „Es liegt kein Anhaltspunkt für eine Straftat vor.“ Dafür könne man bei vielen Punkten ansetzen – ganz vorne dabei stand die Frage, warum unter den rund 1000 Bäumen auf dem Grundstück des Angeklagten der Horstbaum nie markiert wurde. Außerdem seien Sturmschäden, denen der Horst zum Opfer gefallen war, nicht auszuschließen.

    Richterin Wegele sprach den Landwirt frei, auch die Staatsanwaltschaft hatte Freispruch gefordert. „Es ist schade, dass man sich wegen eines Naturereignisses vor Gericht treffen muss“, stellte der Landwirt in seinem Schlusswort fest.

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