Ein junger Mann aus dem Lechgebiet soll 2019 im Raum Augsburg mit Rauschgift gehandelt haben. Deshalb landete er nun vor dem Jugendschöffengericht in Nördlingen. Der 20-Jährige stritt alle Vorwürfe ab. Am Ende glaubte ihm das Gericht aber nicht und verurteilte ihn.
Die Ermittlungen gegen den jungen Mann basierten auf den Aussagen eines Bekannten, der in Augsburg lebt, mit Rauschgift in Kontakt gekommen ist und den 20-Jährigen bei einer Vernehmung durch die Polizei schwer belastete.
Rund 150 Gramm Amphetamin im Auto mit dabei
Vor Gericht bestätigte der Zeuge seine damaligen Aussagen weitgehend. Er habe zusammen mit dem Angeklagten in jenen Monaten von Mitte bis Ende 2019 Drogen konsumiert. Bei dieser Gelegenheit habe er gesehen, dass der 20-Jährige rund 150 Gramm Amphetamin in seinem Auto mitgeführt habe. Den Stoff habe der junge Mann im Raum Augsburg gewinnbringend verkaufen wollen.
Im November 2019 habe der Angeklagte dann bei einer privaten Party in Augsburg zehn bis 20 Ecstasy-Tabletten dabei gehabt, um auch diese zu Geld zu machen.
Bei weiteren Treffen im November habe der 20-Jährige in einem Lokal in Augsburg portionsweise Amphetamin verkauft und im Dezember eine Konsumeinheit dieses Stoffs mit sich geführt.
In dem Prozess steht Aussage gegen Aussage
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe vehement. Er habe nichts mit Drogenhandel zu tun. So stand Aussage gegen Aussage. Staatsanwalt Dennis Schreiber war von der Schuld des Mannes aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis überzeugt – und forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten wegen Handeltreibens mit Drogen – auch in nicht geringer Menge. Dies stellt automatisch einen Verbrechens-Tatbestand dar. Der Verteidiger plädierte hingegen auf Freispruch nach dem Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.
Das Gericht unter Vorsitz von Gerhard Schamann hielt den Belastungszeugen für glaubwürdig. Die Konsequenz: ein Schuldspruch wegen Drogenhandels. Das Urteil: ein Jahr Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Außerdem soll der 20-Jährige 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und zehn Gespräche mit einer Drogenberatungsstelle absolvieren. Die Richter stellten dem jungen Mann zudem einen Bewährungshelfer an die Seite.
Das Urteil bezieht sich auf die Fälle mit 150 Gramm Amphetamin und den Ecstasy-Tabletten. Die beiden anderen Verfahren wurden eingestellt, weil sie im Vergleich dazu kaum ins Gewicht fielen.
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