Weil er nach Ansicht des Amtsgerichts Nördlingen eine Drogenplantage betrieben hat, soll ein Mann aus Rain ins Gefängnis. Der 46-Jährige ist vielfach vorbestraft, hauptsächlich wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten zur Last, auf dem Gelände einer ehemaligen Gärtnerei in der Lechstadt Cannabispflanzen gezogen zu haben. Als die Polizei im Sommer 2020 die Plantage entdeckte, standen dort 15 Stauden, die bis zu knapp 1,30 Meter hoch waren.
In der Wohnung in Rain findet die Polizei Joints und Cannabissamen
Nach dem Abernten ergaben sich daraus 42 Gramm Cannabis. Die Ermittlungen führten zu dem 46-Jährigen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten auch noch zwei Joints und Cannabissamen. In einer Vernehmung legte der Mann gegenüber den Gesetzeshütern ein Geständnis ab.
Vor Gericht jedoch widerrief er dieses. Er sagte, die Polizisten hätten ihn damals unter Druck gesetzt. Ein Beamter, der in dem Prozess als Zeuge geladen war, berichtete, man habe dem Beschuldigten nur zu verstehen gegeben, dass es positiv wäre, wenn er Angaben zur Sache machen würde.
Verteidiger: Polizei hat unzulässigen Druck aufgebaut
Die Staatsanwaltschaft sah in der Verhandlung die Vorwürfe bestätigt und forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Hintergrund: Der Angeklagte war nicht nur einschlägig vorbestraft, sondern stand auch unter offener Bewährung. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch bezüglich der Plantage – hier habe die Polizei unzulässigen Druck aufgebaut – sowie eine geringe Strafe wegen der Joints und des Samens.
Richter Gerhard Schamann kam zu der Überzeugung, dass der 46-Jährige sehr wohl die Plantage betrieben habe. Das Vorgehen der Polizei sei nicht zu beanstanden. Schamann verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr – ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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