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Kaisheim-Bergstetten: Prozess nach filmreifer Flucht von vier Motorradfahrern

Kaisheim-Bergstetten

Prozess nach filmreifer Flucht von vier Motorradfahrern

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    Bergstetten war im März 2020 Schauplatz einer Verfolgungsjagd, die sich die Polizei mit vier Motorradfahrern lieferte.
    Bergstetten war im März 2020 Schauplatz einer Verfolgungsjagd, die sich die Polizei mit vier Motorradfahrern lieferte. Foto: Wolfgang Widemann

    Es war eine „Ausflugsfahrt“ auf geländegängigen Motorrädern: Am Nachmittag des 23. März vorigen Jahres unternahmen vier Männer in der Monheimer Alb eine Spritztour. Die Sache hatte einen Haken: Drei der Maschinen hatten gar keine Zulassung und damit auch kein Kennzeichen. Dies fiel einer Streife der Verkehrspolizei auf, die nahe Bergstetten auf der B2 unterwegs war – und das Quartett auf dem parallel dazu verlaufenden Radweg sichtete. Die Beamten wollten daraufhin die Motorradfahrer anhalten. Doch die gaben Gas und wollten entkommen. Es entwickelte sich eine Verfolgungsjagd, die durch Bergstetten führte. Das Ende war filmreif – und jetzt ein Fall für das Amtsgericht Nördlingen.

    An jenem Nachmittag hätten die Männer alle Anhaltesignale der Gesetzeshüter ignoriert, so Staatsanwalt Maximilian Dauer. Die Angeklagten seien mit fast 100 Stundenkilometern durch das Dorf gerast. Ihnen sei gleichgültig gewesen, ob herannahende Passanten oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten. Damit sei der Straftatbestand eines nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennens erfüllt.

    Ein 27-Jähriger aus dem Quartett stürzt in Bergstetten

    Die Verfolgungsjagd ging über knapp einen Kilometer. Der 62-Jährige und seine Begleiter – alle Mitte bis Ende 20 – flüchteten auf das Areal eines landwirtschaftlichen Anwesens westlich von Bergstetten. Ein 25-Jähriger fand ein „Schlupfloch“ und entkam von dem Grundstück, ein 27-Jähriger verfing sich in dem Zaun des Anwesens und stürzte, die beiden anderen Männer kehrten zum Hoftor zurück und brausten davon.

    Dem 29-Jährigen stellte sich freilich einer der Polizisten mit ausgebreiteten Armen in den Weg. Dies beeindruckte den Zweiradfahrer nicht. Er fuhr auf den Beamten zu. Dieser musste ausweichen, um nicht von der Maschine erfasst zu werden.

    Verunglückter Motorradfahrer nenn die Namen der anderen Beteiligten

    Die Polizei hatte zunächst nur die Personalien des verunglückten Motorradfahrers. Auf Druck der Beamten nannte dieser dann die Namen der übrigen Beteiligten. Da sich diese laut Staatsanwaltschaft zunächst nur wenig kooperativ zeigten, griff die Justiz durch: Sie ließ im März beziehungsweise April 2020 die Führerscheine der Männer beschlagnahmen. Dies traf besonders den 62-Jährigen, der beruflich als Kraftfahrer tätig ist. Aber auch dem 29-Jährigen, der auf den Polizisten zugefahren war, drohte größeres Ungemach. Der Vorwurf: ein tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten.

    Gegen die Strafbefehle legte das Quartett Einspruch ein, deshalb kam es jetzt zu dem Prozess. Der wurde schon nach kurzer Zeit unterbrochen. Grund: Die Anwälte regten eine „Verständigung“ an. Hinter verschlossenen Türen tauschten sich die Verteidiger, der Staatsanwalt und Richter Nicolas Pfeil gut eine Dreiviertelstunde lang bezüglich der möglichen Bestrafung aus.

    „Familiär sind wir schon voll abgestraft worden“

    Das Ergebnis sah so aus: Die Männer räumten den Sachverhalt ein, die Anklage wegen eines verbotenen Kfz-Rennens wurde fallengelassen. Das Verfahren gegen den 25-Jährigen, der als einziger auf einem angemeldeten Motorrad saß, wurde gegen Zahlung von 300 Euro an die Verkehrswacht eingestellt.

    Der 62- und der 27-Jährige müssen jeweils 1200 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zahlen. Der 62-Jährige hatte zuvor um eine „milde Strafe“ gebeten: „Familiär sind wir schon voll abgestraft worden.“ Zudem habe er monatelang um seinen Job gebangt. Sein Arbeitgeber habe ihm glücklicherweise die Stange gehalten.

    Eine Geldstrafe von 4500 Euro

    Den 29-Jährigen verurteilte Richter Pfeil zu einer Geldstrafe von 4500 Euro. Weil der junge Mann – wie die übrigen Angeklagten – nach Ansicht von Pfeil „seine Lektion daraus gelernt“ habe und die Sache keine beruflichen Konsequenzen nach sich ziehen sollte, blieb der Richter auch bei 90 Tagessätzen, was keinen Eintrag ins Führungszeugnis bedeutet.

    Ihre Führerscheine bekamen die Männer wenige Stunden nach der Verhandlung wieder.

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