Die Staatsanwaltschaft hatte im Plädoyer sieben Jahre Haft gefordert, die Verteidigung eine Strafe unter fünf Jahre. Strafmildernd sah das Augsburger Gericht das umfassende Geständnis und den Versuch eines Ausgleichs des Täters mit den Opfern als Wiedergutmachung.
Prozess