Der Kreistag des Landkreises Donau-Ries mit seinen 60 Mitgliedern hat am Donnerstag die letzten Formalitäten hinter sich gebracht und kann nun in die inhaltliche Arbeit einsteigen. Zuletzt wurde noch über eine nicht unwesentliche Satzung entschieden, die den sperrigen Titel hat: Satzung über die Entschädigung der Kreisrätinnen und Kreisräte und der weiteren ehrenamtlichen Kreisbürger. Sprich: Es geht ums Geld, also um die stets heikle Frage, wie viel einem Kommunalpolitiker im Landkreis für seine Arbeit zusteht oder wie hoch er finanziell entschädigt wird – auch für die fehlende Zeit im Job.
Die Kreisräte haben sich auf eine Erhöhung der monatlichen Zahlungen und der Sitzungsgelder verständigt. So wird es in Zukunft für alle 60 Kreisräte monatlich 120 statt bisher 110 Euro geben. Für die weiteren Stellvertreter des Landrats – also Ursula Kneißl-Eder (Grüne) und Erwin Seiler (PWG) – gibt es zusätzlich noch 350 Euro oben drauf. „Die Aufwandsentschädigung wird bei Erkrankung und Urlaub weitergewährt. Mit dieser Aufwandsentschädigung sind in der Regel die Auslagen abgegolten, die aus der Tätigkeit außerhalb der Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse sowie der Fraktionen entstehen“, heißt es in der Satzung.
Auch für die Teilnahme an den Sitzungen gibt es in Zukunft mehr. 80 Euro statt bisher 70 Euro werden pauschal an die Kreisräte überwiesen – egal wie lange die Sitzung dauert. Den gleichen Betrag gibt es jeweils für die Teilnahme an bis zu 15 Fraktionssitzungen, Besprechungen der Fraktionsvorsitzenden mit dem Landrat, für Sitzungen von Unterausschüssen und Arbeitsgruppen. Zudem übernimmt der Kreis auch Übernachtungskosten, wenn die Räte eine fraktionsinterne Klausurtagung abhalten. Zudem werden Reisekosten erstattet, wenn Kreistagsarbeit der Grund dafür ist. Verdienstausfälle werden je nach Tätigkeit entweder direkt mit dem Arbeitgeber ausgeglichen oder pauschal mit 15 Euro pro Stunde berechnet. Die Höchstgrenze liegt bei acht Stunden pro Tag. „Zur Sitzungsdauer zählen je eine Stunde vor Beginn und nach Beendigung der Sitzung; angefangene Stunden werden als volle Stunden gerechnet“, heißt es dazu.
Die Arbeit der Fraktionsvorsitzenden wird zusätzlich finanziell belohnt. Sie erhalten zusätzlich pro Monat 300 Euro Aufwandsentschädigung und pro Fraktionsmitglied zehn Euro. Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden werden pro Fraktionsmitglied zehn Euro pro Monat überwiesen.
Da die Kreisräte der AfD keine eigene Fraktion bilden oder angehören und daher auch keine Fraktionssitzungen abhalten können, wurde ein neuer Passus in die Satzung eingearbeitet. So erhalten die drei Kreisräte auch die 80 Euro Sitzungsgeld für vorbereitende Treffen von Ausschusssitzungen, wenn diese die Zahl von sechs nicht überschreiten. Der Antrag von der AfD wurde geprüft und man habe sich an anderen Landkreisen orientiert, die ähnliche Regelungen getroffen hätten.
Ebenfalls neu geregelt ist die Übermittlung der Sitzungsvorlagen. Diese werden nur noch digital zur Verfügung gestellt. Allein in der Sitzung am Donnerstag wurden so laut Landrat Rößle 60 mal 266 ausgedruckte Seiten gespart. Für die Verwendung von digitalen Geräten wie Tablets oder Handys und die zusätzlich anfallenden Kosten für mobile Daten werden den Kreisräten deshalb monatlich vom Landkreis 30 Euro überwiesen.
Ehrenamtlich tätige Kreisbürger wie beispielsweise die Kreisheimatpfleger oder die Leiter der Medienzentren in Donauwörth und Nördlingen erhalten vom Landkreis einen finanziellen Ausgleich – je nach Aufwand zwischen rund 250 und 550 Euro im Monat.