Startseite
Icon Pfeil nach unten
Donauwörth
Icon Pfeil nach unten

Nördlingen: Betrunken aus der Disko, dann rein ins Auto

Nördlingen

Betrunken aus der Disko, dann rein ins Auto

    • |
    Ein 18-Jähriger ist in Nördlingen betrunken Auto gefahren. Seine Geschichte ist laut Richter nicht ganz glaubwürdig. (Symbolbild)
    Ein 18-Jähriger ist in Nördlingen betrunken Auto gefahren. Seine Geschichte ist laut Richter nicht ganz glaubwürdig. (Symbolbild) Foto: Alexander Kaya

    Eigentlich wollte er mit seinen Freunden nur einen Geburtstag in einer Nördlinger Disco feiern, erzählt der 18-jährige Angeklagte aus Giengen an der Brenz im Nördlinger Verwaltungsgericht. Es floss viel Alkohol. Der Plan sah ebenfalls vor, anschließend bei einem Bekannten in Nördlingen zu übernachten. Der verschwand aber mit einer Freundin nach Hause. Deshalb beschlossen er und ein Freund, im Auto zu übernachten. Das stand auf dem Parkplatz vor der Diskothek. Dort seien noch einige andere Jugendliche gewesen, es war laut. Um ungestört schlafen zu können, wollten sie das

    Ein unglaubwürdiger Erklärungsversuch, sagte Richter Andreas Krug bei der Verhandlung am Montag. Die Polizei hätte den Angeklagten auf dem Inneren Ring angehalten. Das sei einige hundert Meter von der Diskothek entfernt. Außerdem passe die Fahrtrichtung nicht zu dieser Geschichte. Dem Bericht der

    Die Jugendgerichtshelferin beschrieb die Lebensumstände des Jugendlichen als geregelt. Er besucht die elfte Klasse eines Gymnasiums und wohnt bei seinen Eltern. Beide arbeiten bei einem angesehenen Unternehmen. Momentan wiederholt der Angeklagte freiwillig ein Schuljahr, um sein Abitur besser abzuschließen. Seine Noten hätten sich dadurch bereits deutlich gebessert. Probleme mit Lehrern oder Mitschülern gebe es keine.

    Die Eltern seien enttäuscht vom Alkoholmissbrauch des Sohnes, heißt es weiter. Allerdings hätte es sich um „jugendtypisches Partyverhalten“ gehandelt, sagt die Jugendgerichtshelferin. Nach der Trunkenheitsfahrt hätte der Angeklagte an einer Suchtberatung teilgenommen und sei nun abstinent. Seine Eltern kontrollierten das. Da der Angeklagte seit einigen Jahren Medikamente zu sich nehmen müsse, sei Alkohol eigentlich tabu für ihn.

    Unabhängig davon, ob die Geschichte des Angeklagten stimme, hätte er sich strafbar gemacht, sagte die Staatsanwältin. Sie empfahl die Anwendung des Jugendstrafrechts, unter anderem weil er Schüler sei. Zudem hätte er sich geständig gezeigt. Allerdings wies sie darauf hin, dass er in der Vergangenheit bereits wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und zwei mal wegen Körperverletzung bereits belangt worden ist. Dass der Angeklagte trotz des hohen Promillewertes „einigermaßen sicher“ ein Fahrzeug führen konnte, sei auf problematische Trinkgewohnheiten vor der Tat zurückzuführen. Sie forderte eine Auferlegung von 80 Sozialstunden und eine Führerscheinsperre von 15 Monaten. Die Kosten des Verfahrens solle der Angeklagte nicht tragen müssen.

    Richter Krug stimmte ihr zu und übernahm die Forderung der Staatsanwaltschaft als Urteil. Der Angeklagte sei aber „gerade noch“ nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Krug mahnte den Jugendlichen, dass er bei einem weiteren Vergehen mit einem Arrest rechnen müsse.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden