Dass Häftlinge in einem Gefängnis bisweilen einen harten und derben Umgang pflegen, ist hinlänglich bekannt. Nun beschäftigte das Amtsgericht in Augsburg ein besonders ekliger Fall aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Niederschönenfeld. Dort zwang ein Insasse einen Kontrahenten, einen mit Urin und Sperma gefüllten Becher zu trinken.
Sowohl der Täter, als auch das Opfer saßen im Juni 2018 gemeinsam in Niederschönenfeld ein. Dort hatten die Männer offenbar Stress miteinander. Vor Gericht gab der Angeklagte an, der andere Gefangene, 27, habe ihn mehrmals zu sexuellen Handlungen aufgefordert. Dies machte den 24-Jährigen offenbar derart wütend, dass er sich an dem Widersacher rächte. Er drohte ihm mit Gewalt und anderen negativen Maßnahmen – und nötigte ihn, besagten „Cocktail“ aus Körperflüssigkeiten aus dem Becher zu trinken.
Wegen Nötigung verurteilt
Im Prozess zeigte sich der Angeklagte, der wegen einer anderen Sache noch immer hinter Gittern sitzt, geständig. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Der Verteidiger plädierte auf drei Monate. Richterin Ebel-Scheufele verurteilte den 24-Jährigen wegen Nötigung zu einer Haftstrafe von vier Monaten, die er jetzt zusätzlich absitzen muss. (wwi)