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Monheim/Nördlingen: Mann legt auf Monheimer Alb illegal Teiche in einem Bach an

Monheim/Nördlingen

Mann legt auf Monheimer Alb illegal Teiche in einem Bach an

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    Ein 49-jähriger Mann stand vor dem Amtsgericht in Nördlingen.
    Ein 49-jähriger Mann stand vor dem Amtsgericht in Nördlingen. Foto: Wolfgang Widemann

    Er wollte Forellen züchten. Deshalb baggerte ein Mann aus einer Gemeinde in der Monheimer Alb kurzerhand, also ohne jegliche Genehmigung, einen Bach aus, der über sein Grundstück führt. Das brachte dem 49-Jährigen einigen Ärger ein. Der Fall beschäftigte nun das Amtsgericht Nördlingen.

    Wer ein Gewässer verunreinigt oder nachteilig verändert, begeht eine Straftat. Der Angeklagte legte laut Staatsanwalt Dennis Schreiber wohl im März 2020 gleich zwei Teiche an. An einer Stelle baggerte er den Bachlauf auf einer Länge von sechs Metern etwa zwei Meter tief und drei Meter breit aus. An einer anderen Stelle war es eine 2 mal 2,50 Meter große Fläche.

    Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt: Darum kommt es zum Prozess

    Der 49-Jährige wurde angezeigt. Er erhielt einen Strafbefehl in Höhe von 3600 Euro – und legte Einspruch ein. Somit landete die Sache vor Gericht. In der Verhandlung erklärte der Angeklagte, er habe sich auf die Aussage einer Bekannten verlassen, die Architektin sei. Er sei der Ansicht gewesen, die Teiche in dieser Größe wären „genehmigungsfrei“. Dem ist aber nicht so. So hielt Richter Nicolas Pfeil dem Mann vor: „Mein erster Gedanke wäre, zuerst eine Behörde anzurufen.“ Die Antwort: „Hätte ich machen sollen.“

    Der Angeklagte monierte zudem, sein Nachbar, der sich ebenfalls illegal einen Fischteich in dem Bach anlegte, sei wesentlich „günstiger“ davongekommen. Pfeil entgegnete, erstens hänge eine Geldstrafe vom Verdienst ab und zweitens spiele eine Rolle, ob jemand bereits vorbestraft ist. Dies war bei dem 49-Jährigen der Fall.

    Zeuge vom Wasserwirtschaftsamt sagt zum Vorfall auf Monheimer Alb aus

    Weil der Angeklagte aber vorgab, derzeit kein Einkommen zu haben, reduzierte der Richter im Einklang mit dem Staatsanwalt die Geldstrafe. Die blieb zwar bei 90 Tagessätzen, jedoch wurde deren Höhe von 40 auf 15 Euro reduziert, sodass eine Summe von 1350 Euro blieb. Hinzu kommen die Kosten für das Verfahren.

    Damit ist der 49-Jährige aber noch nicht aus allem raus. Ein Vertreter des Wasserwirtschaftsamts, der als Zeuge geladen war, ermahnte den Grundstückseigentümer, die Teiche endlich zurückzubauen. Ansonsten drohe weiterer Ärger.

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