Startseite
Icon Pfeil nach unten
Donauwörth
Icon Pfeil nach unten

Mertingen: Faustschläge nach dem Faschingsumzug

Mertingen

Faustschläge nach dem Faschingsumzug

    • |
    Wegen Faustschlägen nach dem Faschingsumzug in Mertingen ermittelt die Polizei-
    Wegen Faustschlägen nach dem Faschingsumzug in Mertingen ermittelt die Polizei- Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Nachdem der Faschingsumzug in Mertingen am Sonntag ohne Zwischenfälle über die Bühne gegangen war, kam es bei der anschließenden „After-Umzug-Party“ zu zwei Vorfällen, bei denen es laut Polizei zu Meinungsverschiedenheiten kam, die letztlich in Handgreiflichkeiten mündeten. Stets war Alkohol im Spiel.

    Zunächst gerieten im Festzelt gegen 17.30 Uhr zwei Männer in Streit in dessen Verlauf einer der Beiden den Vorschlag machte, die Sache doch vor dem Zelt auszutragen. Auf dem Netto-Parkplatz erhielt der 19-jährige Geschädigte aus Augsburg einen Faustschlag ins Gesicht. Leichte Verletzungen im Bereich der Nase und Oberlippe waren die Folge. Eine Behandlung durch die am Festzelt angesiedelten Sanitäter war ausreichend.

    Die Polizei bittet um Hinweise

    Der Täter ist bislang unbekannt. Es soll sich um einen dunkelhaarigen, etwa 1,80 Meter großen Mann handeln. Zeugen, die Angaben zu dem Vorfall machen können sollen sich mit der Polizeiinspektion Rain in Verbindung setzen. Telefon 09090/7007-0.

    Frau schlägt Mann ins Gesicht

    Gegen 19.45 Uhr gerieten zwei kleine Personengruppen in Mertingen im Bereich der Bäumenheimer Straße/Bahnhofstraße auf dem Nachhauseweg von der Faschingsveranstaltung aneinander. Im Verlauf des Streites schlug eine 24-Jährige aus dem westlichen Landkreis einem 28-jährigem Donauwörther mit der Faust ins Gesicht. Der Geschädigte klagte über Zahnschmerzen. Eine sofortige medizinische Behandlung war nicht erforderlich.

    In diesem Zusammenhang kam es der Polizei zufolge auch zu gegenseitigen Beleidigungen, die aufgrund der starken Alkoholisierung der Beteiligten zunächst nicht näher ermittelt werden konnten. Weitere Nachforschungen der Gesetzeshüter sind erforderlich. (dz)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden