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Landwirtschaft: Tausende Hennen getötet: Fehler des Veterinäramtes?

Landwirtschaft

Tausende Hennen getötet: Fehler des Veterinäramtes?

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    Symbolbild
    Symbolbild Foto: Elisa Glöckner

     „Es geht in erster Linie um unseren guten Ruf.“ Das sagt ein Legehennenhalter aus dem Landkreis, der derzeit mit dem Landratsamt Donau-Ries vor dem Augsburger Verwaltungsgericht streitet. Im Raum steht ein Salmonellenbefund in einem Stall, der in Zusammenhang mit einer umstrittenen Probenentnahme steht. In der Folge einer Anordnung des Amts waren mehrere Tausend Hennen getötet, mehrere Zehntausend Eier vernichtet worden. Weil das Gericht noch eine Zeugin anhören will, ist am ersten Prozesstag kein Urteil gesprochen worden.

    Zur Mittagszeit erschien im November 2018 eine Veterinärhelferin des Landratsamtes auf dem landwirtschaftlichen Betrieb, um die alljährlich vorgeschriebene Salmonellenüberprüfung im Hühnerstall vorzunehmen. Weil seine Eltern, die Betriebsinhaber, nicht zu Hause waren, nahm sich der Sohn der Frau an. Er arbeitet selbst auch auf dem Hof als Landwirt. Er habe sie, so schilderte er es als Zeuge vor Gericht, vom Wohnhaus zum Stall begleitet.

    Schutz schon vor dem Stall angezogen

    Wie es die Anordnung vorsieht, habe sich die Frau über ihre Stiefel durchsichtige Schutzschuhe gezogen. Allerdings, und das könnte der Knackpunkt in dem Verfahren sein, ist dies nach Schilderung des Zeugen schon drei bis vier Meter vor der Stalltüre, noch im Freien, erfolgt. Dann sei die Frau – in einem Hygiene-Anzug – gemeinsam mit ihm in den Stall gegangen. Im Vorraum habe sie sich sogenannte Sockentupfer über die

    Mit diesen „Übersocken“ lief sie dann, wie es die Vorschrift vorsieht, zwischen den Hühnern umher, um mit den Socken Hinterlassenschaften vom Boden aufzunehmen. Die schmutzigen Socken seien dann in spezielle Behälter gesteckt worden, womit sie schließlich zur Auswertung an das Landesgesundheitsamt (LGL) weitergeleitet worden seien. Noch eine weitere Probe habe die Mitarbeiterin des Amtes genommen und sei dann davongefahren, so der Zeuge.

    1000 Hennen und zehntausende Eier vernichtet

    Tage später dann der Befund aus dem LGL: In einer Probe waren sogenannte Kategorie-1-Salmonellen festgestellt worden – Keime also, die für manche Menschen gesundheitsgefährdend sein können. Es habe gehandelt werden müssen, so Dr. Thomas Kellner, Leiter des Donau-Rieser Veterinäramtes. Eine Schließung des Stalls und eine Desinfizierung seien unausweichlich gewesen. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Tausend Legehennen getötet. Auch mehrere Zehntausend Eier, die diese Hühner bis zur Schließung des Stalls gelegt hatten, konnten nicht mehr verwertet werden.

    Nicht nur wegen des wirtschaftlichen Schadens, sondern vor allem wegen des guten Rufes des Hofes setzt sich die Familie jetzt gerichtlich gegen die Anordnung des Landratsamtes zur Wehr. Hauptargument der Kläger, vorgetragen von Rechtsanwalt Anton Hess: Die Probenentnahme sei nicht einwandfrei erfolgt. Dadurch, dass die Mitarbeiterin des Amtes die Schutzschuhe schon vor dem Stall angezogen hatte, habe sie Salmonellen aus dem Außenbereich in die Sockentupfer eintragen können.

    Vogel- oder Mäusekot als Quelle für die Keime

    Solche Salmonellen könnten etwa durch Vogel- oder Mäusekot auf dem Bauernhof ebenso wie sonst überall in der Umwelt vorhanden gewesen sein. Mit diesen bereits verschmutzten Schutzschuhen habe sie letztlich die Sockentupfer quasi von innen verunreinigen können. Gut möglich also, dass die Probe, die das LGL untersucht hatte, nicht ausschließlich den „richtigen Schmutz“ aus dem Stall enthalten habe.

    Kritisiert wurde vom Rechtsanwalt auch, dass das Landratsamt angesichts der absehbaren Tragweite seiner Anordnung (die Tötung der Tiere) nicht von vornherein eine – gleichwohl nicht vorgeschriebene – Verifikationsprüfung vorgenommen habe. Immerhin habe eine weitere Untersuchung in anderen Ställen des Hofes wenig später keine positiven Befunde erbracht. Kellner und die Mitarbeiterinnen des Landratsamtes führten aus, dass aus ihrer Sicht kein Zweifel an der Richtigkeit der Probenentnahme bestanden habe. Sie hätten bis zuletzt keine Hinweise auf ein falsches Vorgehen seitens der Veterinärhelferin gehabt. Diese sei erfahren gewesen und habe entsprechende Instruktionen über die Vorgehensweise bei der Sockentupferprobe gehabt.

    Veterinärin soll jetzt gehört werden

    An dieser Stelle sah das Gericht um den Vorsitzenden Richter Nico Müller keine andere Möglichkeit, als sich auch die Schilderung der Veterinärhelferin anzuhören. Nachdem diese inzwischen einer anderen Beschäftigung nachgeht, war sie nicht von Anfang an in das Verfahren mit eingebunden. Sie soll nun zu einem Folgetermin Anfang kommenden Jahres geladen werden, um als Zeugin vernommen zu werden. Die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht wurde bis dahin unterbrochen. Dann könnte auch ein Urteil in der Sache ergehen.

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