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Landkreis: Prozess: Autofahrer nötigt anderen beim Überholen

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Prozess: Autofahrer nötigt anderen beim Überholen

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    Ein 34-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten. 
    Ein 34-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten.  Foto: Wolfgang Widemann

    Ein 34-jähriger Autofahrer aus dem südlichen Landkreis musste vor dem Nördlinger Amtsgericht als Angeklagter erscheinen, weil er gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Diesen hatte der Mann wegen Nötigung in zwei Fällen erhalten.

    Die Ahndung darin: Eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 70 Euro und einen Monat Entzug der Fahrerlaubnis. Einen Vorfall räumte der Angeklagte ein, der zweite habe sich allerdings nicht so wie im Strafbefehl dargestellt ereignet, betonte sein Verteidiger.

    Kein Führerscheinentzug

    Richter Gerhard Schamann verurteilte den Angeklagten letztlich zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 70 Euro, den im Strafbefehl geahndeten weiteren Vorwurf ließ er jedoch fallen, womit dem Mann ein Führerscheinentzug erspart blieb.

    Passiert war das Ganze bei Kaisheim. Der Angeklagte ließ einen andern Autofahrer Richtung B2 nicht überholen, sondern beschleunigte sogar während dessen Überholvorgang. Gerade noch rechtzeitig vor dem Einbiegen in die Bundesstraße konnte der Überholer einscheren, sodass Schlimmeres verhindert wurde.

    Auf der B2 unterwegs

    Wenig später fuhren die beiden auf der vierspurigen B2 beim Donauwörther Schellenberg wieder hintereinander. Der bei Kaisheim genötigte Fahrzeuglenker gab später an, von dem Angeklagten auf der Bundesstraße erneut bedrängt worden zu sein, sodass er rechts auf das Fahrbahnbankett gekommen sei.

    Dieser Vorwurf konnte jedoch vor Gericht nicht endgültig geklärt werden. Ein Autofahrer, der hinter den beiden unterwegs war, gab als Zeuge an, nichts von einem Abdrängen bemerkt zu haben. Auch der Betroffene räumte im Zeugenstand ein, möglicherweise ohne äußere Einwirkung auf das Bankett geraten zu sein.

    Rücksicht auf den Beruf

    Richter Schamann nahm in seinem Urteil Rücksicht auf die berufliche Situation des Angeklagten, der täglich einen längeren Weg zur Arbeit hat und von daher auf seinen Führerschein angewiesen ist.

    Für den Verzicht auf ein Fahrverbot hob das Gericht die Anzahl der Tagessätze von 30 auf 40 an. Schamann wertete es positiv, dass der Angeklagte den ersten Vorfall eingeräumt hatte.

    Anderes Verfahren eingestellt

    Ein weiteres Verfahren vor dem Amtsgericht endete mit dessen Einstellung. Eine Frau war angeklagt, weil sie bei Genderkingen mit vier Hunden unterwegs war, ohne diese angeleint zu haben. Einer der Hunde stellte schließlich in einem Waldrevier einem Reh nach, fasste dieses am hinteren linken Lauf und verletzte es. Die Frau hatte den Überblick über ihre Vierbeiner verloren.

    Der Jagdpächter zeigte die Frau an, die daraufhin einen Strafbefehl zugestellt bekam, gegen diesen jedoch Einspruch erhob. Nach der Beweisaufnahme beschloss das Gericht in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen eine Zahlung von 700 Euro an den Tierschutzverein Donauwörth vorläufig einzustellen. Mit Überweisung des Betrages erfolge dann die endgültige Einstellung. Richter Schamann sagte, im vorliegenden Fall habe er zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz abgewogen.

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