Mit diesem Wortungetüm dürften die wenigsten etwas anfangen können: Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Viel wichtiger ist aber ohnehin, was sich hinter diesem kürzlich im Bundesrat verabschiedeten Gesetzesentwurf verbirgt. Denn nun sind sogenannte E-Scooter – also elektronisch betriebene Stehroller – in Deutschland erlaubt. Gefahren werden darf aber nur auf Radwegen. Gibt es keinen, dann müssen die Flitzer auf die Straße. Der Gehsteig ist tabu.
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