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Vogelgrippe: Was Halter im Donau-Ries-Kreis nun wissen müssen
![Im Landkreis Donau-Ries gibt es eine Allgemeinverfügung wegen der „Vogelgrippe“. Im Landkreis Donau-Ries gibt es eine Allgemeinverfügung wegen der „Vogelgrippe“.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Landratsamt Donau-Ries erlässt eine Allgemeinverfügung für Halter bis zu 1000 Tieren. Damit sind bestimmte Haltungs- und Hygieneregeln vorgeschrieben.
In den Landkreisen Haßberge, Landsberg am Lech, Passau und Starnberg sind vermehrt H5N8-Erreger, landläufig auch „Vogelgrippe“ genannt, in verendeten Wildvögeln nachgewiesen worden. Ein weiterer Fall, bei dem das Virus bereits auf Hausgeflügel übergegriffen hatte, wurde aus Bayreuth gemeldet. Aus diesem Grund hat das Landratsamt Donau-Ries, wie auch andere Landratsämter in der Region, eine Allgemeinverfügung für Halter bis einschließlich 1000 Stück Geflügel erlassen, womit sowohl gewerbliche als auch private Halter angesprochen sind.
Die Verfügung des Landratsamtes schreibt laut einer Pressemitteilung verschiedene Haltungs- und Hygieneregeln vor: Die Besitzer werden dazu angehalten, Ställe und sonstige Standorte gegen Zutritt durch Unbefugte zu sichern. Weiterhin ist darauf zu achten, dass betriebsfremde Personen die Ställe nur in adäquater Schutzkleidung betreten und diese nach Verlassen der Gehege unverzüglich abgelegt, gereinigt, desinfiziert oder entsorgt wird.
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