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Landkreis Donau-Ries: Visiermaske ersetzt nicht die Mund-Nasen-Maske

Landkreis Donau-Ries

Visiermaske ersetzt nicht die Mund-Nasen-Maske

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    Solche Face-Shields sind kein Ersatz für Mund-Nasen-Masken.
    Solche Face-Shields sind kein Ersatz für Mund-Nasen-Masken. Foto: Lienert

    Die Zahl der im Landkreis Donau-Ries mit Covid-19 Infizierten liegt aktuell bei 338 Personen und hat sich damit seit dem Vortag um zwei erhöht. Das teilt das Landratsamt mit. Hiervon gelten inzwischen 211 Personen wieder als genesen. Somit beträgt die Anzahl der momentan Infizierten 127, was weniger als 0,1 Prozent der Landkreisbevölkerung entspricht.

    Die Summe der insgesamt erfassten Kontaktpersonen in der Region liegt bei 1129. Von diesen sind bereits 1040 wieder aus der Quarantäne entlassen. Aktuell befinden sich damit 89 Personen in häuslicher Quarantäne.

    Weiterhin geschaltet ist die Bürger-Hotline des Landratsamtes unter der Rufnummer 0906/74443. Die Mitarbeiter stehen für Fragen rund um das Thema Coronavirus von Montag bis Freitag jeweils von 8 Uhr bis 13 Uhr zur Verfügung.

    Face-Shields erfüllen nicht Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes

    Ebenfalls aus der Mitteilung der Kreisbehörde geht eine Information der Führungsgruppe Katastrophenschutz zur Anwendung von Visiermasken (sogenannten Face-Shields) hervor. Diese werden in der Öffentlichkeit aufgrund der Corona-Pandemie vermehrt verwendet. Die Führungsgruppe Katastrophenschutz und das Gesundheitsamt am Landratsamt Donau-Ries machen darauf aufmerksam, dass die Visier-Schutzmasken nur ergänzend und nicht als Ersatz für eine Mund-Nase-Bedeckung zu sehen sind. Diese Art der Schutzmasken erfüllen nicht die Anforderungen des Infektionsschutzes. Allenfalls kann das Gesichtsschild ersatzweise für eine Schutzbrille zum Schutz der Augenschleimhäute verwendet werden.

    Im Vergleich zur Mund-Nase-Bedeckung können abgehende Tröpfchen durch das Gesichtsschild, zum Beispiel beim Niesen nicht abgefangen werden. Durch die großzügige Öffnung der Gesichtsschilde nach unten und oben können sich Tröpfchen sehr leicht verteilen und die Viren unkontrolliert in die Atemluft gelangen. Somit ist kein ausreichender Fremdschutz gegeben. Laut der Mitteilung ist es daher umso wichtiger, dass eine Mund-Nase-Bedeckung getragen wird, um Mund, Nase und Wangen ausreichend zu bedecken.

    Ohne Maske droht ein Bußgeld

    Ferner weist die Führungsgruppe Katastrophenschutz darauf hin, dass aktuell eine „Maskenpflicht“ durch die Bayerische Staatsregierung beschlossen wurde. Wer sich nicht an diese Maskenpflicht in Läden, Einkaufsgeschäften, bei Dienstleistern oder im öffentlichen Nahverkehr hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Nur durch die konsequente Einhaltung der Maskenpflicht kann die aktuell stabile Pandemielage beibehalten werden; sollten die Infektionszahlen wieder massiv ansteigen, ist mit einer erneuten Verschärfung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen zu rechnen. (pm)

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