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Landkreis Donau-Ries: Vier mögliche Windflächen fallen weg

Landkreis Donau-Ries

Vier mögliche Windflächen fallen weg

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    Das Windrad in Wittesheim ist eines von vieren im Landkreis. Die potenziellen Flächen für weitere Anlagen sind zuletzt weniger geworden.
    Das Windrad in Wittesheim ist eines von vieren im Landkreis. Die potenziellen Flächen für weitere Anlagen sind zuletzt weniger geworden. Foto: Dießenbacher

    Es gibt Neuigkeiten zum Thema Windkraft im Landkreis: Waren im Frühjahr noch sechs mögliche Standorte im Gespräch, so ist deren Zahl mittlerweile auf zwei geschrumpft. Das bestätigt Marion Koppe, Geschäftsführerin des Regionalen Planungsverbands (RPV) Augsburg, auf Nachfrage unserer Zeitung. Der RPV überarbeitet derzeit seinen Regionalplan, der neben der Stadt Augsburg auch für die Landkreise Donau-Ries, Augsburg, Aichach-Friedberg und Dillingen gültig ist. Ein wichtiges Kapital in diesem Plan ist die Windkraft.

    „Vor allem auf Grund artenschutzrechtlicher Beschränkungen sind etliche, im Entwurf geplante Vorrang- und Vorbehaltsgebiete herausgefallen“, erklärt Koppe. Eine kürzlich veröffentlichte Erhebung des Landesamts für Umwelt habe gezeigt, dass im Bereich des RPV Augsburg zahlreiche geschützte Vogelarten zuhause sind, was dem Bau von Windrädern entgegensteht. Aus Artenschutzgründen wurden laut Koppe dann auch die angedachten Vorrangflächen bei Harburg/Donauwörth (westlich von Wörnitzstein) und im Waldbezirk Brand bei Münster gestrichen, ebenso wie die Vorbehaltsgebiete südlich von Amerdingen und an der südöstlichen Gemeindegrenze von Daiting (im Forst, südwestlich von Gansheim). Damit bleiben im Landkreis nur noch zwei potenzielle Standorte übrig: eine Vorrangfläche bei Kaisheim (zwischen Sulzdorf und Bergstetten) sowie das Areal beim Monheimer Stadtteil Wittesheim. Letzteres beherbergt ja schon ein Windrad und war bislang ebenfalls Vorrangfläche, wird nun aber zu einem Vorbehaltsgebiet herabgestuft.

    Mehrheit ist dagegen

    Ähnlich verhält es sich in den anderen Landkreisen, auch dort fielen einige Areale aus dem Regionalplan heraus. Für neue Windräder bleibt damit in Schwaben nicht mehr allzu viel Platz. Deshalb hat der RPV auf seiner jüngsten Sitzung, unterstützt von der Bezirksregierung, auch vorgeschlagen, die Abstandskriterien für Windkraftgebiete gegenüber Siedlungen von 2000 auf 1500 Meter zu reduzieren. Unter dieser Vorgabe hätte noch einmal nach potenziellen Flächen gesucht werden sollen, erläutert Koppe. Dieser Vorschlag wurde aber mit 17 zu vier Stimmen abgelehnt. Somit gilt weiter der bisherige Abstand.

    Die vier Mitglieder des Planungsverbands aus dem Donau-Ries-Kreis – die Bürgermeister Friedrich Hertle (Munningen), Gerhard Martin (Rain), Robert Ruttmann (Holzheim) und Georg Vellinger (Buchdorf) – votierten ebenfalls gegen die Reduzierung. „Ich verstehe ohnehin nicht, warum man dieses neue Fass aufgemacht hat“, sagt Ruttmann. Schließlich sei in Bayern 10 H geltendes Gesetz. Ruttmann weiter: „Wenn man jetzt plötzlich wieder auf 1500 Meter zurückrudert, was hätten denn da die Bürger gesagt?“ Außerdem sehe die 10-H-Regel ganz bewusst eine Ausnahme vor, betont der Holzheimer Rathauschef – und zwar, wenn in einer Standortkommune Einigkeit zwischen Verwaltung, Investor und Bevölkerung herrsche. „Dann kann man ja dort weniger Abstand festlegen.“

    Das betont auch Marion Koppe. Sie legt Wert auf die Feststellung, dass mit dem neuen Regionalplan „keine Schwarz-Weiß-Planung“ betrieben werde. Das zukünftige Konzept verbiete ja nicht, dass auch außerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsflächen Windräder errichtet werden, argumentiert sie. Bis auf den Rieskrater gebe es im neuen Regionalplan – im Gegensatz zum jetzt noch gültigen – keine generellen Ausschlussflächen mehr. „Vielleicht findet sich in mancher Kommunen ein Fleck, beispielsweise für eine Anlage“, so Koppe.

    BN sieht „Verhinderungsplanung“

    Dass die Abstandsregel beibehalten wird, stößt nicht überall auf Gegenliebe. Der Bund Naturschutz (BN) etwa ist mit der Entscheidung des Planungsverbands alles andere als zufrieden und spricht in einer Pressemitteilung von einer „Verhinderungsplanung“. Alexander Helber, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Donau-Ries, ist überzeugt: „Der Umbau der Energieerzeugung ist nur dann möglich, wenn alle Regionen Deutschlands dezentral vor Ort einen Beitrag leisten.“

    Der BN halte größere Windenergiegebiete im Regionalplan auch deshalb für notwendig, um bei den Genehmigungsverfahren besser auf naturschutzfachliche Belange eingehen zu können. Aus diesem Grund könnten auch nicht alle Vorranggebiete vollständig genutzt werden. Mit geringeren Abstandsflächen zu Industrieanlagen, zu Straßen, einer leichten Veränderung der Flugzonen und „anderer unproblematischer Anpassungen“ hätten größere und mehr Flächen gefunden werden können, heißt es vom BN.

    Auch zur fünf Kilometer großen Sperrzone um den Riesrand haben die Naturschützer eine klare Ansicht: Sie wird als „deutlich zu großzügig“ betrachtet. Der BN lehnt die 10-H-Regelung ab, weil damit einerseits der für die Energiewende notwendige Ausbau der Windkraft massiv behindert werde, andererseits die Anlagen „in die letzten großflächig naturnahen und infrastrukturfreien Gebiete geschoben werden“.

    Das hat der Bund Naturschutz dem RPV im Anhörungsverfahren zum neuen Regionalplan auch so mitgeteilt. Dieses ist mittlerweile abgeschlossen, wie Geschäftsführerin Koppe mitteilt. Die Einwendungen und neuen Erkenntnisse werden Koppe zufolge nun eingearbeitet, in seiner Sitzung am 13. Dezember will der Planungsverband dann die Endversion „als neues Windkraftkonzept“ beschließen. 

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