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Landkreis Donau-Ries: So kam es zur Impfung des Donau-Rieser Landrats Stefan Rößle

Landkreis Donau-Ries

So kam es zur Impfung des Donau-Rieser Landrats Stefan Rößle

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    Im einer Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Donau-Ries wird das Prüfergebnis der Regierung von Schwaben zur Impfung des Landrates Stefan Rößle dargelegt.
    Im einer Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Donau-Ries wird das Prüfergebnis der Regierung von Schwaben zur Impfung des Landrates Stefan Rößle dargelegt. Foto: Barbara Wild

    Die Regierung von Schwaben hat die Vorgänge rund um die Impfung des Donau-Rieser Landrats Stefan Rößle ermittelt. Hier sei "kein schuldhaftes dienstliches oder außerdienstliches Fehlverhalten festzustellen“, schreibt Regierungspräsident Erwin Lohner in einer viereinhalb Seiten umfassenden Stellungnahme. Darin wird auch der Ablauf des Impftages detailliert beschrieben.

    Frühe Impfung des Landrats Stefan Rößle: Wer trug die Verantwortung für die Impfstoffvergabe?

    Nach Ermittlungen zum Sachverhalt konnten Rößle und auch seine Stellvertreterin Claudia Marb „davon ausgehen, dass andere Personen nicht zur Verfügung standen und der Impfstoff verfallen würde.“ Die Stellungnahme ist am Montagvormittag in einer öffentlichen Kreisausschusssitzung im Landratsamt verlesen worden. Zahlreiche Medienvertreter und Zuhörer waren gekommen und per Video Kreisräte, die eigentlich keine Mitglieder des Ausschusses sind, zugeschaltet.

    Sie hörten, dass folgende Ereignisse zur frühzeitigen Impfung des Landrats und seiner Stellvertreterin führten: Die Donauwörther Klinik habe an jenem 4. Januar vom Impfzentrum „ohne nähere Vorgaben 40 Ampullen zur Verimpfung der dort tätigen Personen nach von der Klinik vorgenommenen Priorisierung“ erhalten. Das sei ab 9 Uhr geschehen. Aus einer Ampulle wurden dort sechs statt fünf Impfdosen entnommen, was die Zahl der impfenden Personen deutlich gesteigert hätte. Gegen 15 Uhr seien dann drei aufgezogene Spritzen übrig gewesen, die innerhalb von 90 Minuten gegeben werden mussten. Es seien keine weiteren impfwilligen Mitarbeiter des Krankenhauses gefunden worden, ein Transport war damals nicht zulässig.

    Eine der Spritzen erhielt noch eine Pflegekraft. Die beiden anderen wurden Landrat Rößle und seiner Stellvertreterin Marb angeboten. Dieses Angebot war eine gemeinsame Entscheidung der Verantwortlichen im Krankenhaus gewesen. Angerufen habe Professor Alexander Wild, der „auf die Dringlichkeit wegen der ablaufenden Haltbarkeit des Impfstoffes verwies“. Da der Landrat im Urlaub war, wurde er in Oberndorf erreicht und sei nochmals auf der Fahrt von Professor Wild angerufen worden, dass Eile geboten sei. Rößle hätte sich trotzdem im Vorzimmer von Professor Wild nochmals rückversichert, dass kein anderer geimpft werden will. „Da Professor Wild versicherte, dass niemand mehr vorrangig zur Impfung anstehe, der Impfstoff aber zu verfallen drohe, ließen Sie [Anm. der Redaktion: der Landrat] sich impfen“, heißt es in der Stellungnahme.

    Vize-Landrätin Claudia Marb wurde von gKU-Vorstand Jürgen Busse die Impfung angeboten

    Ähnlich habe es sich bei Vize-Landrätin Claudia Marb zugetragen. Sie sei vom gKU-Vorstandsvorsitzenden Jürgen Busse kontaktiert worden. „Da ihr auf zweimalige Nachfrage, ob nicht vorrangig andere Personen für die Impfung anstünden, beschieden wurde, dass dies nicht der Fall sei, begab sie sich in die Klinik nach Donauwörth, wo ihr gegen 16.30 Uhr die letzte verbliebene Impfdose verabreicht wurde.“ Die Regierung verweist auf die damals geltende Rechtsgrundlage, die Coronavirus-Impfverordnung vom 18. Dezember. Diese legte die Prioritäten fest, wer als Erstes geimpft werden sollte, darunter Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Expositionsrisiko gegenüber dem Virus. „Ob Sie [...] ein derartiges Expositionsrisiko haben, kann dahingestellt bleiben“, heißt es.

    Landrat Stefan Rößle wird von der Regierung von Schwaben in Sachen Impfung „kein dienstliches Fehlverhalten“ bescheinigt. Gudrun Hiebele (rechts) verlas die Stellungnahme von Regierungspräsident Erwin Lohner.
    Landrat Stefan Rößle wird von der Regierung von Schwaben in Sachen Impfung „kein dienstliches Fehlverhalten“ bescheinigt. Gudrun Hiebele (rechts) verlas die Stellungnahme von Regierungspräsident Erwin Lohner. Foto: Barbara Wild

    Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass trotz sorgfältiger Impfplanung Dosen übrig bleiben. Deshalb habe das Gesundheitsministerium am 7. Dezember bestimmt, es müsste für solche Fälle eine Nachrückerliste geben. Die sei mit Mitarbeitern aus dem Rettungsdienst oder der kritischen Infrastruktur zu erstellen. Diese Liste habe es auch im Kreis Donau-Ries gegeben. Allerdings sei bei der Übergabe des Impfstoffs an das gKU der Hinweis unterblieben, dass bei übrigen Impfdosen das Impfzentrum zu kontaktieren sei. „Das Klinikum entschied, sich direkt an Sie als Landrat und Ihre Stellvertreterin zu wenden. Ob diese Entscheidung die Ultima Ratio darstellt, um den Impfstoff nicht verfallen zu lassen, ist für die Bewertung ihres eigenen Verhaltens unerheblich“, schreibt der Regierungspräsident. Doch diese Entscheidung sei „nachvollziehbar“ und im Einklang mit den Bestimmungen. „Auch den an der Entscheidung über die Impfung beteiligten Personen am Klinikum Donauwörth kann kein Fehlverhalten vorgeworfen werden“, so die Einschätzung der Regierung.

    Landrat Stefan Rößle: Im Impfzentrum seien alle über die Reihenfolge informiert gewesen

    Zuvor hatte Landrat Rößle sich erklärt. Er sei trotz enormer Belastung durch die Bewältigung der Pandemie „beruhigt“ in den Weihnachtsurlaub gegangen. Alle Verantwortlichen im Impfzentrum seien über Abläufe, Organisation und die Impfreihenfolge aufgeklärt gewesen. Er wies zurück, Mitarbeiter seien überfordert oder die Organisation „chaotisch“ gewesen. Weitere Fragen könnten an die Regierung von Schwaben und – in Sachen gKU – an den Verwaltungsrat gerichtet werden, weil dort die Zuständigkeit liege.

    Am 4. Januar sei ein normaler Tag im Impfzentrum gewesen, doch zusätzlich hätte man Hunderte Termine verschieben müssen, weil der angekündigte Impfstoff abgesagt worden war.

    Mit der Übergabe der Impfstoff-Lieferung vom 31. Dezember und 2. Januar von insgesamt 400 Einzeldosen (80 Ampullen) an das gesamte gKU sei die Verantwortung dorthin übergegangen. Er und Marb hätten am Nachmittag die beiden letzten Spritzen erhalten. „Es gibt nichts Schlimmeres, als Impfstoff wegzuschmeißen“, so Rößle. Erst später hätte sich herausgestellt, wie knapp der Impfstoff sei. Er habe seine Impfung nicht öffentlich gemacht, weil er es „als Privatsache“ gesehen habe. Später „gab es keinen guten Zeitpunkt mehr, es bekannt zu geben.“

    Trug zur Aufklärung bei: gKU-Professor Dr. Alexander Wild (rechts), der den Landrat am 4. Januar geimpft hatte. Ebenfalls dabei waren gKU-Vorstände Jürgen Busse, Roland Buchheit und Chefarzt Dr. Thomas Eberl (von links).
    Trug zur Aufklärung bei: gKU-Professor Dr. Alexander Wild (rechts), der den Landrat am 4. Januar geimpft hatte. Ebenfalls dabei waren gKU-Vorstände Jürgen Busse, Roland Buchheit und Chefarzt Dr. Thomas Eberl (von links). Foto: Barbara Wild

    Dr. Alexander Wild, der an jenem 4. Januar den gKU-Impftag organisiert hatte, legte dar, wie die Vorarbeiten für den Impftag in Donauwörth liefen, an dem 227 Personen geimpft wurden. Zunächst sei Personal der Intensivstation, der Corona-Station und der Notfallambulanz geimpft worden. Auch Putzkräfte und Techniker seien berücksichtigt worden, weil man intern überzeugt sei, dass jeder Mitarbeiter des Krankenhauses geimpft werden sollte, um den Betrieb aufrechterhalten zu können. „Das ist eine Lücke im System, die bisher noch niemand erkannt hat“, sagte Wild. Das hatte zuvor auch Chefarzt Dr. Thomas Eberl erklärt: „Die Priorisierung im Krankenhaus ist eine andere als außerhalb der Krankenhaus-Struktur.“ Er nannte weitere Beispiele in Deutschland von Kliniken, die ebenso verfahren. Er räumt ein: „Am Impftag war nicht definitiv geregelt, was man mit übrigen Dosen macht.“

    Am Ende habe man 27 Dosen mehr als geplant erzielt, weil sechs Spritzen aus einem Fläschen aufgezogen wurden, erklärte Wild. Man habe Mitarbeiter zu Hause angerufen, in den Heimen nachgefragt und erst ganz am Ende den Landrat und seine Stellvertreterin kontaktiert. Da dieser die oberste Verantwortung für die Gesundheitsversorgung im Landkreis habe, haben man ihn gebeten, die Impfung anzunehmen.

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