Manch einer mag sich verwundert die Augen gerieben haben beim Blick auf die Corona-Inzidenz für den Landkreis Donau-Ries am Freitagmorgen: Auf 89 sank der Wert des Robert-Koch-Instituts (RKI), nachdem er am Vortag noch bei 98 gelegen hatte – und die Infiziertenzahl in den vergangenen Tagen massiv angestiegen war.
RKI-Wert widerspricht den Zahlen des Gesundheitsamtes Donau-Ries
Der Wert des RKI widerspricht den Zahlen des Gesundheitsamtes in Donauwörth. Allein seit Donnerstag kamen im Landkreis Donau-Ries 66 positiv Getestete hinzu. Diese aber zählt das RKI nicht mit, sondern meldet am Freitag keinen weiteren Fall. Laut dessen Zahlen läge die Inzidenz jetzt weit über der Grenzzahl von 100. Und das wiederum würde dazu führen, dass Schulen und Kitas ab kommender Woche geschlossen wären.
Das passiert nun aber nicht, trotz offenkundig gestiegener Zahlen im Landkreis Donau-Ries, trotz britischer Mutante und damit augenscheinlich höherer Ansteckungsgefahr. Die Grenze des Inzidenzwertes von 100 ist die Stufe für den Lockdown, für pandemiebedingt einschränkende Maßnahmen, nicht nur im Schul- und Kitabereich, sondern beim Handel und vielen anderen Bereiche des öffentlichen Lebens. Unter 100 besteht nach den gültigen Regelungen dagegen wesentlich mehr Gestaltungsspielraum.
Die Rechnung, die für eine eigentlich höhere Inzidenz im Landkreis spräche, beruht auf nüchternen Zahlen aus dem örtlichen Gesundheitsamt, die unserer Redaktion vorliegen. Am Freitag vor einer Woche hatte das Gesundheitsamt seit Beginn der Pandemie 3697 Infizierte gemeldet, am jetzigen Freitagvormittag waren dort 3869 gemeldet. Dies bedeutet 172 nachweislich mit Corona Infizierte in den vergangenen sieben Tagen. Jene Zahl bezogen auf 133.783 Landkreisbewohner würde bedeuten: 128,6 Infizierte pro 100.000 Einwohner – demnach also ein weitaus höherer Inzidenzwert als der des RKI.
Die Zahlen des RKI, des Gesundheitsamtes Donau-Ries und des LGL lagen öfters auseinander
Nun war es in der Vergangenheit des öfteren vorgekommen, dass die Zahlen des Gesundheitsamtes, des Landesamts für Gesundheit in München und des RKI etwas voneinander abwichen. Doch die Inzidenz von fast 129 bildet eine erhebliche Differenz zum RKI-Wert von 89.
Im Landratsamt konnte man sich diese krasse Abweichung am Freitag nicht erklären – ins Feld geführt wurde ein möglicher Fehler im Datensatz des RKI oder, wie es die Regierung von Schwaben in Erwägung zieht, „zeitliche Verzögerungen“ beim RKI. Oder aber Positivtestungen von Menschen, die außerhalb des Landkreises lebten, jedoch eben hier arbeiten und getestet wurden. Eine exakte Erklärung steht noch aus.
Landrat Rößle: "Wir wissen, dass der Wert tatsächlich höher liegt."
Doch auch in der Kreisbehörde geht man von einer faktisch höheren Inzidenz aus, wie Landrat Stefan Rößle gestern auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigte: „Wir wissen, dass der Wert tatsächlich höher liegt.“
Eben jener höhere Wert von weit über 100 müsste nun dazu führen, dass die Schulen und Kindertagesstätten ab kommenden Montag geschlossen sind oder nur im Notbetrieb laufen. So die bayerische Regelung. Eigentlich. Doch das geschieht nicht. Der Grund ist wohl, Stand Freitag, bürokratischer, oder – netter ausgedrückt – formaljuristischer Natur: Allein die Zahl des RKI zähle, „auch wenn dort technische Probleme vorhanden seien“, wie das Landratsamt unter Berufung auf die Regierung von Schwaben in einer weiteren Erklärung mitteilt. „Ich kann es nicht ändern, das sind die Regeln“, sagt Landrat Rößle. Er habe am Freitag den Schulen eine Entscheidung mitteilen müssen, sie sei mit der Regierung und der Justiziarin des Landratsamtes akribisch abgestimmt worden: „Wenn wir anders entschieden hätten, hätten wir gegen die Regelungen verstoßen.“ Auch wenn er selbst kein gutes Gefühl bei der Sache habe, wie Rößle anfügt.
Ist es eine Entscheidung wider besseren Wissens?
Ist es also eine Entscheidung der öffentlichen Hand wider besseren Wissens, da die Infiziertenzahlen der eigenen Gesundheitsbehörde ja nachweislich höher liegen? Rößle will das so nicht gelten lassen. „Es ist eine besondere Fallkonstellation, die uns nun trifft. Ich darf gar nicht anders entscheiden“ – der im Landkreis eingetretene Fall sei so im Gesetz nicht vorgesehen, welches jedoch alleine die zwingende „und bindende“ Entscheidungsgrundlage für ihn sei, so Rößle.
Das sieht auch die Regierung von Schwaben in Augsburg so: Es gelte alleine die RKI-Zahl. „Die Landratsämter haben hier keinen Entscheidungsspielraum sondern nur die Aufgabe, die für das Gebiet des Landkreises nach dem jeweils aktuellen Stand der der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts maßgebliche Inzidenzeinstufung amtlich bekanntzumachen“, teilt Karl-Heinz Meyer, Sprecher der Regierung von Schwaben, mit. Die Landratsämter seien „auf diese Vorgehensweise festgelegt“. Insofern habe das Landratsamt Donau-Ries „völlig korrekt gehandelt“. Der Landrat sagt derweil aber auch, dass er bei einem weiteren Anstieg bis Anfang nächster Woche über weitergehende Maßnahmen entscheiden werde – und notfalls kurzfristig Verordnungen erlassen werde.
Bei Schulschließungen gilt der Freitagswert
Die Krux: Für die Schulöffnungen zählt alleine der am Freitag der Vorwoche beim RKI verzeichnete Wert. Die Schulen würden also kommende Woche auf jeden Fall geöffnet bleiben, zumindest bis zu den Osterferien. Rößle erklärt hierzu den Hintergrund dieser Regelung: Die Schulen könnten bei steigenden und sinkenden Zahlen nicht im Tagesrhythmus auf- und zugemacht werden. Sie seien aber bislang auch noch nicht als erhebliche Ansteckungsherde hervorgestochen – dort handle es sich um Einzelfälle.
Insgesamt sei Corona im Landkreis Donau-Ries aktuell „ein diffuses Geschehen“. Fest steht, dass es zuletzt bei dem größten Arbeitgeber in der Region einen Ausbruch gab. Bei Airbus Helicopters warte man, so Rößle, auf die Ergebnisse von etwa 600 ausstehenden Corona-Tests. Daher gehe er davon aus, dass der Inzidenzwert eher steige denn sinke. Dennoch sagt Rößle: „Wir kennen die Entwicklung nicht.“ Viele Fälle seien nach wie vor „nicht lokalisierbar“. Für den öffentlichen Alltag gilt nun vorerst: Alles beim Alten – es zählen bis auf weiteres die Regelungen mit einer (RKI-) Inzidenz von unter 100.
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