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Landkreis Donau-Ries: Rentner züchtet Cannabis auf eigener Plantage - der Nachbar gießt

Landkreis Donau-Ries

Rentner züchtet Cannabis auf eigener Plantage - der Nachbar gießt

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    Ein Rentner aus dem Landkreis Donau-Ries hat in seinem Gewächshaus eine Canabisplantage für den Eigenverbrauch angelegt. Dafür stand er jetzt vor Gericht.
    Ein Rentner aus dem Landkreis Donau-Ries hat in seinem Gewächshaus eine Canabisplantage für den Eigenverbrauch angelegt. Dafür stand er jetzt vor Gericht. Foto: Norbert Staub

    Ein Rentner aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis hat seit Jahren mit Depressionen zu kämpfen. Irgendwann stellt er fest: Der Konsum von Marihuana mildert die Krankheit. Der Mann legt sich im Garten seines Anwesens in einem Gewächshaus eine Plantage an. Ein junger Mann aus der Nachbarschaft bekommt dies mit, hilft dem 63-Jährigen bei der Aufzucht der Cannabispflanzen, gießt diese und darf ab und zu einen Joint mitrauchen.

    Nun sitzen beide auf der Anklagebank im Amtsgericht Nördlingen. Die Vorwürfe wiegen schwer. Gemeinsam sollen sie eine große Menge Rauschgift produziert haben. Denn bei einer Durchsuchungsaktion hat die Polizei die Ernte sichergestellt: rund 1,3 Kilo Marihuana.

    Freundin berichtet der Polizei von der Drogenplantage

    Das die Männer ins Visier der Justiz geraten sind, dafür ist die frühere Freundin des 19-Jährigen verantwortlich. Nach dem Scheitern der Beziehung berichtet die 20-Jährige der Polizei von der Plantage – und nicht nur das. Sie bezichtigt ihren Ex auch der Vergewaltigung und des Diebstahls. Er soll 1100 Euro aus dem Büro ihres Vaters entwendet haben. Indes: Die angeblichen sexuellen Übergriffe, wegen derer der junge Mann Ende 2019 für vier Wochen in Untersuchungshaft sitzt, haben sich inzwischen als Lügengeschichte herausgestellt.

    Nun wird dem 19-Jährigen und seinem Nachbarn wegen der übrigen Vorwürfe der Prozess gemacht. Der 63-Jährige lässt seinen Anwalt erklären, dass er das Marihuana, das einen niedrigen Wirkstoffgehalt hatte, ausschließlich für eigene Zwecke verwenden habe wollen. Er sei kein Drogenhändler. Er wisse mittlerweile, dass der Cannabis-Anbau illegal war. Inzwischen erhält er Cannabis-Arznei auf Rezept.

    Der Nachbar hat bereits ein ordentliches Vorstrafenregister

    Während der Rentner bislang noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, hat der 19-Jährige bereits ein ordentliches Vorstrafenregister. Er gerät nach eigenen Angaben 2018/19 an die falschen Freunde und auf die schiefe Bahn. In Augsburg scheitert er mit einem Raubüberfall in einem Supermarkt. Dafür gibt es eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung. Im südlichen Donau-Ries-Kreis schlägt und tritt er am Rande einer Geburtstagsparty mehrere Personen. Das Urteil: vier Wochen Dauerarrest.

    Im August 2019 verkauft er – zum Selbstkostenpreis – an einen Jugendlichen aus dem Raum Donauwörth fünf Gramm Marihuana, was nun ebenfalls angeklagt ist. Zudem findet die Polizei in seinem Zimmer im elterlichen Wohnhaus eine geringe Menge des Stoffs.

    Weil sich die Ex-Freundin auch in der Verhandlung in Widersprüche verwickelt beziehungsweise ihre Vorwürfe nicht konkretisieren kann, stellt das Jugendschöffengericht das Verfahren wegen Diebstahls ein. Ebenso lässt sich die Anschuldigung, dass die beiden Angeklagten mit Rauschgift gehandelt haben, nicht nachweisen. „Dafür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben“, stellt Staatsanwältin Katrin Wegele fest. Sie fordert eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die nochmals zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Wegele macht dem 19-Jährigen klar, „dass dies die letzte Chance ist“. Verteidiger Michael Menzel plädiert auf ein Jahr und neun Monate.

    Angeklagter Rentner entschuldigt sich beim Gericht

    Für den 63-Jährigen hält die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren zur Bewährung für angemessen. Anwalt Felix Hägele, der den Rentner vertritt, spricht sich für „nicht mehr als ein Jahr“ aus.

    Die Angeklagten entschuldigen sich nach den Plädoyers für ihr Verhalten. Vorsitzender Richter Gerhard Schamann macht den beiden Männern klar, dass es in den vorliegenden Fällen ganz schnell eine Gefängnisstrafe geben könnte. Dass dies am Ende nicht passiert, kommentiert Schamann so: Den Angeklagten müsste „ein Stein vom Herzen fallen“.

    Der 19-Jährige erhält eine zweijährige Jugendstrafe zur Bewährung. Aus der vorherigen Verurteilung muss er noch die vier Wochen Arrest absitzen und ein Anti-Gewalt-Training absolvieren. Hinzu kommt eine Geldauflage von 1000 Euro, zahlbar an eine Suchtberatungsstelle.

    Gegen den 63-Jährigen verhängt das Gericht wegen des Besitzes von Rauschgift eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wird. Auch der Rentner muss 1000 Euro zahlen – an die Staatskasse.

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