Am Samstagmorgen zog die nordschwäbische Polizei erstmals nach Inkrafttreten der bayernweiten Ausgangsbeschränkung Bilanz zu den vorangegangenen Kontrollmaßnahmen. Im Zeitraum Freitag, 7 Uhr bis Samstag, 7 Uhr, hatten die Einsatzkräfte in Nordschwaben in über 4100 Fällen betroffene Betriebe und mögliche Veranstaltungsorte kontrolliert. Um sicherzustellen, dass die Betriebsuntersagungen und das Veranstaltungsverbot dauerhaft eingehalten werden, fanden die Überwachungsmaßnahmen nicht nur einmalig sondern wiederholt statt. Dies wird auch weiterhin im Laufe des noch andauernden Zeitraums der Allgemeinverfügung erfolgen, teilt das
Deutlich weniger Menschen in der Öffentlichkeit
Mit in Kraft treten der Ausgangsbeschränkung am Freitag um Mitternacht trafen die Einsatzkräfte tatsächlich deutlich weniger Personen in der Öffentlichkeit an, beziehungsweise viele Angetroffene waren auf dem Weg nach Hause. Trotzdem gab es durchaus uneinsichtiges Verhalten, was ein konsequentes polizeiliches Einschreiten zur Folge hatte.
Corona-Party in Gartenhaus
Unter anderem stießen Beamte der Polizeiinspektion Rain am frühen Samstagmorgen gegen 0.15 Uhr in einem Gartenhaus in ihrem Zuständigkeitsbereich auf eine Corona-Party mit fünf Personen im Alter zwischen 24 und 34 Jahren. Gegen alle fünf alkoholisierten Betroffenen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.
Im Zeitraum Samstag, 7 Uhr bis Sonntag, 7 Uhr, gingen die polizeilichen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen mit unveränderter Intensität weiter. Insgesamt führten Einsatzkräfte in Nordschwaben etwa 3550 Kontrollen an relevanten Objekten durch. Dabei wurden ebenfalls Gewerbebetriebe und Freibereiche mehrfach angefahren, um die Einhaltung der Allgemeinverfügung lückenlos zu überwachen.
47 Menschen ohne triftigen Grund unterwegs
Insgesamt wurden 47 Personen, die sich ohne triftigen Grund im Freien aufhielten, wegen des Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkung mit Bußgeldverfahren belegt. In nur wenigen Fällen hielten sich in kleineren Gruppen in Grünanlagen auf. Die in den Befragungen durch die kontrollierenden Beamten vorgebrachten Gründe stellten sich in allen Fällen sehr rasch als Ausreden heraus.
Grundsätzlich stellt die Polizei fest, dass die aufenthaltsbeschränkende Anordnung mittlerweile überwiegend eingehalten wird, wenngleich dazu auch witterungsbedingte Umstände (Regen/Schneefall, kalte Tages-/Nachttemperaturen) zu größerer Disziplin beigetragen haben.
Die Bayerische Polizei kündigt an, die Einhaltung der Verbote weiter zu kontrollieren. Zuwiderhandlungen werden hart bestraft: „Diese gravierende Einschränkung unseres Alltags rettet Leben! Helfen Sie mit, unterstützen Sie sich gegenseitig und seien Sie solidarisch! Leisten Sie Ihren Beitrag zur Eindämmung der Infektion!“
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