Achtung, Maskenkontrollen: Am Freitag, 23. Oktober, müssen Fußgänger auf belebten Straßen und Plätzen wie auch Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel damit rechnen, unvermittelt auf ihren Mund-Nasen-Schutz angesprochen zu werden. Das kann logischerweise immer dann passieren, wenn sie überhaupt keinen tragen. Aber auch dann, falls die Maske nicht vorschriftsmäßig sitzt.
Uniformierte Polizeistreifen, Beamte in Zivil und Mitarbeiter von Ordnungsämtern sind am Freitag zwischen 7 und 23 Uhr gezielt unterwegs, um Maskensünder auf deren Verstöße aufmerksam zu machen. Und das kann empfindlich teuer werden. Denn wie Stephan Rosmanith, Sprecher der Polizei Donauwörth, auf Anfrage sagt, stehen Bußgelder in Höhe von bis zu 250 Euro im Raum.
Kein Pardon in Bussen und Zügen
Bei Vergehen in öffentlichen Verkehrsmitteln kennen die Kontrolleure schon länger kein Pardon. Schließlich gilt dort die Maskenpflicht bereits seit der ersten Corona-Welle. Fahrgäste hatten folglich Zeit, sich daran zu gewöhnen. „Wir haben da als Polizei keinen Ermessensspielraum“, so Roßmanith.
Etwas anders sieht es an Bahnhöfen und deren Vorplätzen, Bushaltestellen, stark frequentierten Plätzen und Straßen aus, die nun explizit als „Ballungsräume“ ausgewiesen wurden. Die Allgemeinverfügung, die auch die Maskenpflicht dort vorschreibt, gilt erst seit Donnerstag. „Wenn wir auf Passanten ohne Maske treffen, die unter Umständen von dieser Allgemeinverfügung noch nichts wissen, weisen wir sie freundlich darauf hin“, sagt Stephan Rossmanith. „Wenn sich allerdings jemand uneinsichtig zeigt, muss er mit einer Anzeige rechnen.“
Diese Anzeigen gehen dann ans Landratsamt als die zuständige Behörde, und von dort werden Bußgeldbescheide an die Maskensünder verschickt. Die Sanktionshöhe kann je nach Sachverhalt variieren.
OB Sorré: Donauwörth muss seinen Teil leisten
„Wir können das Thema Corona nur gemeinsam bewältigen“, davon ist Oberbürgermeister Jürgen Sorré überzeugt. Deshalb hat die Stadt Donauwörth auf Anfrage des Landratsamts als stark frequentierte Örtlichkeiten gemeldet: Hindenburgstraße und Spitalstraße (Wochenmarkt), Reichsstraße samt allen „Nebenstichstraßen“, Platz der Begegnung (Zentrum in der Parkstadt), Andreas-Mayr-Straße und Neudegger Allee (Schulzentrum).
Doch ist der Begriff „stark frequentiert“ immer relativ zu sehen. „Wir haben natürlich bei uns ganz andere Menschenmengen, als wir sie beispielsweise in den Fußgängerzonen in Augsburg oder München finden“, sagt Sorré. „Trotzdem wollen wir uns als Stadt nicht herausnehmen. Wir können nicht sagen: Das betrifft uns nicht. Wir müssen in Donauwörth genauso unseren Teil leisten, denn am Ende des Tages kommt es auf die Verantwortung jedes Einzelnen an.“ Der OB setzt deshalb auf die Eigenverantwortung der Bürger und appelliert, die Regeln einzuhalten. „Auch dann, wenn die Gesamtsituation nervt und belastend für uns alle ist.“
Die Stadt Wemding hat keine Plätze als stark frequentiert ans Landratsamt gemeldet. Infolgedessen herrscht dort im Freien auch nirgends Maskenpflicht. Bürgermeister Martin Drexler erläutert: „Gemäß unserer Einzelhandelsuntersuchung sind die öffentlichen Bereiche in Wemding eher schwach besucht. Also liegt das Merkmal ,stark frequentiert‘ nicht vor.“ Ähnliches gilt auch für die Stadt Monheim, die ebenfalls keine öffentlichen Plätze für Maskenpflicht gemeldet hat.
Die Harburg ist kein öffentlicher Platz
In Harburg wurden zwar der Wörnitzstrand und die alte steinerne Brücke als Publikumsmagneten gemeldet, aber – wie Bürgermeister Christoph Schmidt sagt – gilt das ausschließlich für Sommer. „In Herbst und Winter ist dort kaum was los.“ Wieder rausgenommen aus der Maskenpflicht wurde das Freigelände der ursprünglich gemeldeten Harburg. Dort handelt es sich um keinen öffentlichen Platz, sondern um Privatgelände.
Wie Rains Bürgermeister Karl Rehm sagt, „führt uns die Maskenpflicht den Ernst der Lage vor Augen“. Die Stadt wolle das ihre tun, die Ausbreitung von Corona zu unterbinden. Allerdings will Rehm die Situation genau beobachten, um bei der nächsten Anpassung der Allgemeinverfügung die Maskenpflicht in der Tillystadt gegebenenfalls neu zu regeln. Dort gelten vorläufig Haupt- und Schloßstraße, Schlosshof, Stadtpark und Georg-Weber-Park als stark frequentiert.
Manche sind von der Maskenpflicht ausgenommen
Übrigens kann es durchaus der Fall sein, dass trotz der Maskenpflicht Fußgänger und Fahrgäste in Bus und Bahn „oben ohne“ anzutreffen sind und dennoch polizeilich nicht geahndet werden dürfen. Dann nämlich, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen können, dass es ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Mund und Nase zu bedecken. Wie Gesundheitsamtsleiterin Dr. Raffaela Hesse auf Anfrage mitteilt, „gibt es eine Vielzahl an Erkrankungen, die eine Befreiung von der Maskenpflicht bedingen können“. Der behandelnde Arzt kann das bescheinigen. Solche Atteste müssen dann mitgeführt werden, um sich im Falle einer Kontrolle auszuweisen.
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