Er hat in Donauwörth Ware im Wert von nur einigen wenigen Euro gestohlen. Dafür bekam ein Mann vom Amtsgericht Nördlingen nun aber eine saftige Strafe aufgebrummt: Der Ladendieb erhielt eine Freiheitsstrafe.
Der Grund für die gravierenden Sanktionen: Der Täter, der Ende 2019 in einem Einkaufsmarkt aufflog, führte in einer Jackentasche zwei Messer mit sich. Dies ergab die anschließende Durchsuchung des 63-Jährigen. Damit handelte es sich laut Strafgesetzbuch nicht mehr um einen einfachen Diebstahl, sondern um einen „Diebstahl mit Waffen“.
Der Angeklagte zeigt sich im Prozess geständing
Eine solche Straftat zieht automatisch eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten nach sich. Dabei reicht es, dass das Opfer beziehungsweise der Geschädigte durch eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand abstrakt gefährdet ist.
Der Angeklagte zeigte sich in dem Prozess geständig. Er hatte in dem Geschäft diverse Artikel im Gesamtwert von knapp zehn Euro eingesteckt. Richter Nicolas Pfeil verhängte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von neun Monaten zur Bewährung gefordert. Der 63-Jährige war ohne Verteidiger zu der Verhandlung erschienen.