Sie waren in jener Januarnacht flott unterwegs in Donauwörth. So flott, dass eine Streife der Polizei auf sie aufmerksam wurde. Dann gaben den Beamten zufolge die beiden jungen Frauen mit ihren Autos am Kreisverkehr an der Westspange richtig Gas, fuhren auf der Dillinger Straße hintereinander her, wobei augenscheinlich die hintere Fahrzeugführerin zu überholen versuchte. Die Streife kam, so schilderte nun einer der Polizisten vor dem Amtsgericht Nördlingen, kaum hinterher. In der Verhandlung mussten sich die Fahrerinnen für ihr Verhalten verantworten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Die 22- und die 19-Jährige hätten sich ein verbotenes Fahrzeugrennen geliefert.
Ein illegales Rennen könnte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bedeuten
Passiert ein solches, droht Verkehrssündern eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Allerdings ist eine solche Straftat an bestimmte Verhaltensweisen gebunden. Der Paragraf kommt zur Anwendung, wenn sich die Beteiligten „grob verkehrswidrig“ und „rücksichtslos“ fortbewegt haben, um „eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.
Die beiden Angeklagten, die aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis stammen, bestritten dies. Die 22-Jährige erklärte, sie habe bei der Tour gegen Mitternacht die Streife schon gesehen und sei mit 60 bis 65 Stundenkilometern auf der Dillinger Straße unterwegs gewesen zusammen mit Freundinnen, die auch im Auto saßen. Die Bekannte sei hinter ihr in Schlangenlinien gefahren. Sie habe die 19-Jährige darauf hinweisen wollen, dass die Polizei folge, und deshalb eine Freundin gebeten, der Fahrerin per Handy zu sagen, dass sie nicht mehr Slalom fahren solle. Die 19-Jährige beteuerte ihrerseits, damit aufgehört zu haben, bevor sie die Gesetzeshüter bemerkt habe.
Mit 90 bis 95 Stundenkilometern durch Donauwörth
Die wiederum hatten bereits das Blaulicht eingeschaltet. Zwischen dem Kreisverkehr und der rund 400 Meter davon entfernten Donaumeile – an dieser stoppten die Frauen dann – habe man die beiden Pkw nicht ganz einholen können. Die seien schätzungsweise 90 bis 95 Stundenkilometer schnell gewesen.
Die Polizei ermittelte gegen die Frauen und gab die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiter. Die zog dann im Sommer die Führerscheine der 22- und der 19-Jährigen ein. Nach der Beweisaufnahme in dem Prozess sah die Staatsanwaltschaft die Vorwürfen bestätigt – und forderte gegen die 22-Jährige wegen eines verbotenen Autorennens eine Geldstrafe von 3000 Euro (60 Tagessätze) sowie eine Führerscheinsperre von neun Monaten nach Eintritt der Rechtskraft. Für die 19-Jährige sollte es nach dem Jugendstrafrecht eine Verwarnung geben, verbunden mit einer Geldauflage von 600 Euro und ebenfalls weiteren neun Monaten ohne Führerschein. Die Verteidiger beantragten hingegen Freisprüche.
Jugendrichter Andreas Krug kam zu dem Ergebnis, dass ein illegales Rennen nicht nachzuweisen sei. Er sprach die beiden Angeklagten frei. Die 22-Jährige erhält zudem eine Entschädigung aus der Staatskasse für die Zeit ohne Fahrlizenz. Beide Frauen erhalten wieder ihren Führerschein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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