Startseite
Icon Pfeil nach unten
Donauwörth
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Donau-Ries: Donau-Ries: Wohin mit dem Corona-Müll?

Landkreis Donau-Ries

Donau-Ries: Wohin mit dem Corona-Müll?

    • |
    Der AWV informiert über die Öffnungszeiten seiner Einrichtungen.
    Der AWV informiert über die Öffnungszeiten seiner Einrichtungen. Foto: wwi

    Der Abfallwirtschaftsverband (AWV) Nordschwaben informiert über die aktuell geltenden Corona-Regeln. Die Verwaltung in Donauwörth ist zu den gewohnten Zeiten für Publikumsverkehr geöffnet. Es wird aber gebeten, vorher anzurufen, anstatt einfach vorbeizukommen. In der Verwaltung dürfen sich höchstens zwei Bürger gleichzeitig aufhalten. Es besteht eine FFP2-Maskenpflicht. Ein Testergebnis wird nicht benötigt. Die Recyclinghöfe und Grünsammelplätze haben wie gewohnt geöffnet. Dabei gelten folgende Sicherheitsbestimmungen: Es gilt eine Tragepflicht für FFP2-Masken (ein Testergebnis wird nicht benötigt); es dürfen maximal vier Autos gleichzeitig im Recyclinghof inklusive Grünsammelplatz sein; die AWV-Mitarbeiter regeln den Zugang; die AWV-Mitarbeiter helfen nicht beim Abladen, um Nähe zu vermeiden; aus Arbeits- und Gesundheitsschutzgründen müssen Kinder im Auto bleiben; die AWV-Mitarbeiter haben das Recht, Großmengen, die zu einer erheblichen Verzögerung führen, zurückzuweisen.

    AWV Nordschwaben: Testmaterial in dichte Verpackungen

    Die Deponien Binsberg, Ronheim, Haunsheim und Maihingen sind wie gewohnt geöffnet. Die Containerstationen für Gläser, Dosen und Altkleider werden weiterhin geleert. Die Müllabfuhr findet weiterhin zu den bekannt gegebenen Terminen statt. Das Schadstoffmobil kommt wie gewohnt, die Termine sind auf der AWV-Internetseite unter „Sammelstellen“ nachzulesen.

    Zur Entsorgung von Abfällen bei Corona-Schnelltests erklärt der Verband: Entstehende Abfälle bei der Durchführung von Corona-Schnelltests (Stäbchen, Pipetten, Testkassetten oder Handschuhe) müssen dicht und reißfest verpackt werden (Doppelsack-Methode). Laut Empfehlung des LfU und RKI müssen die Abfälle auf direktem Weg der Abfallverbrennung zugeführt werden. Daher dürfen die Abfälle nicht in die Restmülltonne, sondern können an den Recyclinghöfen Dillingen, Nördlingen oder Donauwörth-Binsberg als Restmüll in extra dafür vorgesehenen Containern abgegeben werden. Diese werden vorschriftsgemäß auf direktem Wege der Abfallverbrennung zugeführt. (pm)

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden