„Schläge gegen ein wehrloses Kind mit sichtbaren Verletzungen – das ist zutiefst zu missbilligen“. Staatsanwalt Johannes Pausch fand in seinem Plädoyer deutliche Worte in einem unmissverständlichen Tonfall. Gerichtet waren sie an einen 44-jährigen Angeklagten aus dem südlicher Landkreis, der seiner zehnjährigen Tochter im April vergangenen Jahres ein Hämatom am rechten Auge sowie mehrere Schürfwunden zugefügt hat. Jugendrichter Andreas Krug verurteilte den Vater am Ende der Verhandlung am Amtsgericht Nördlingen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe mit Bewährung. Außerdem muss der Mann ein Anti-Aggressionstraining absolvieren.
Landkreis Donau-Ries