In der einen Region herrscht Maskenpflicht draußen, dort wieder nicht oder nicht mehr. In Bayern ist FFP2, beziehungsweise KN95 der Filterstandard, in den Nachbarkreisen des Landkreises Donau-Ries in Baden-Württemberg reicht der einfache Mundschutz. Teils sind die Bestimmungen zum Infektionsschutz verwirrend – ein bunter Flickenteppich.
Landrat Stefan Rößle sieht Vor- und Nachteile für den Kreis Donau-Ries
Am Freitag diskutierten die Abgeordneten im Bundestag über die geplante „Bundesnotbremse“, ein Gesetz, das für mehr Einheitlichkeit bei den Regelungen sorgen soll. Damit hätten die Länder und wohl auch die Landkreise weniger Spielraum. Landrat Stefan Rößle sieht Vor- und Nachteile eines solchen Bundesgesetzes.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Hans-Günter Henneke, hatte jüngst die geplanten bundeseinheitlichen Regelungen zum Infektionsschutz jüngst stark kritisiert. Wie bewertet Landrat Rößle das Vorhaben, das Einheitlichkeit beim Vorgehen einer Inzidenz von über 100 vorsieht?
Bei einer bundesweiten Regelung, so der Landrat, wäre nun ein flächendeckend gleiches Vorgehen gegen die steigenden Infektionszahlen besser sichergestellt – aber: „Solange im Bundesgesetz jedoch auf die einzelnen Inzidenzwerte der Landkreise und Städte für die Abstufung der Maßnahmen abgestellt wird, kann das Infektionsgeschehen zugleich auch situationsabhängig bekämpft werden. Dies wäre ein klarer Vorteil.“ Als Nachteil wäre laut Rößle zu sehen, dass die Bundesländer nicht mehr auf bestimmte besondere Lagen (Grenzregion) oder Ausbruchsgeschehen (etwa höhere Inzidenzzahlen wegen Ausbruchs in einem Großbetrieb) eingehen könnten. Aber da man die genaue Regelung noch nicht kenne, falle es schwer, ein letztgültiges Urteil zu fällen.
Im Kreis Donau-Ries merkt man schnell die verschiedenen Regelungen
Einen Vorteil in einheitlichen Regelungen sieht Landrat Rößle indes darin, dass eine gewisse Gerechtigkeit und mehr Akzeptanz geschaffen würde: „Gerade in unserem Landkreis mit seiner Angrenzung an das benachbarte Bundesland Baden-Württemberg gab es in der Vergangenheit verständlicherweise Unmut darüber, dass zum Beispiel Einzelhandelsgeschäfte in einem Landkreis geschlossen und im angrenzenden Landkreis geöffnet waren.“ An den Landkreis Donau-Ries grenzen die württembergischen Kreise Ostalb und Heidenheim.
Das Weiteren hätten die Kreise womöglich weniger Einfluss mit ihren speziellen, regionsabhängigen Anliegen auf Bundesebene: „Ein Problem sehe ich allerdings schon in Bezug auf die Einflussnahme als Landrat in bundeseinheitliche Regelungen. Bei landesweit gültigen Regelungen ist die Kontaktaufnahme mit Staatsminister Holetschek oder auch Ministerpräsident Söder in der Regel auf kurzem Weg möglich.“ Berlin sei da „in deutlich weiterer Entfernung, obwohl wir natürlich aber auch da über unseren Bundestagsabgeordneten Ulrich Lange einen Zugang zu den zuständigen Bundesministerien hätten“.
Wichtig wäre aus Rößles Sicht zudem, dass die Bürger einen Überblick über die geltende Rechtslage behalten können. Bereits jetzt sorgten die häufigen Änderungen „für Verwirrung und Unsicherheit“. Es wäre daher wünschenswert, „wenn ein einheitliches Bundesgesetz in dieser Hinsicht für die Bürgerinnen und Bürger mehr Klarheit schaffen könnte“.
Rößle: "Es hängt vom Wortlaut ab"
Nach den bisherigen Planungen sind ab einer Corona-Inzidenz von 100 bundeseinheitlich pauschale Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr geplant – jene Beschränkungen, die teils von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten in der Vergangenheit gekippt wurden. Die „100er-Inzidenz“ wurde zudem in den Ländern mitunter verscheiden interpretiert, was stets mit regionalen Besonderheiten begründet worden war – etwa bei Ausbrüchen, die auf bestimmte, enger zu fassende Herde zurückzuführen waren. Dieser Interpretationsspielraum nach regionalen Besonderheiten entfiele mit der Bundes-Notbremse wohl. Beim Landkreistag sprachen Kritiker des Vorhabens von einem regelrechten Misstrauensvotum an die Landkreise. Landrat Rößle will indessen zunächst die genaue Formulierung neuer Regelungen betrachten. Ob künftig bundesweit „nach Schema F“ angeordnet wird? „Auch das hängt vom Wortlaut der angedachten Regelung ab. Wenn weiterhin nach den Inzidenzzahlen agiert werden soll, könnte die Lage für die Landkreise ähnlich bleiben.“
Ein weiterer Kritikpunkt einer Bundesregelung ist, dass eine solche die Rechtsschutzmöglichkeit der Verwaltungsgerichte verhindern würde. Rößle sieht dies nicht all zu eng: „Sollten weiterhin Einzelanordnungen/Allgemeinverfügungen möglich bleiben, wären diese voll überprüfbar. Auch ein Bundesgesetz kann mittels Normenkontrolle jederzeit auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden.“ Das könnte womöglich bald schon geschehen – FDP-Chef Christian Lindner kündigte am Freitag im Bundestag eine solche Klage beim Bundesverfassungsgericht bereits an.
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