Nach bisherigem Stand hat die Coronavirus-Pandemie zu keinerlei erkennbarem Rückgang der Bautätigkeit im Landkreis Donau-Ries geführt. Vielmehr bewegen sich die Antragszahlen laut einer Pressemitteilung des Landratsamts – wie bereits in den Vorjahren – auf konstant hohem Niveau, die Tendenz sei dabei weiter steigend. Was einerseits als erfreulicher Beleg für die stabile Wirtschaftskraft und Attraktivität des Landkreises zu sehen sei, stelle andererseits insbesondere die Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes vor zunehmende Herausforderungen bei der Bewältigung der Antragsflut.
Landrat Stefan Rößle möchte deshalb Bauherren und solche, die es werden wollen, über aktuelle Bearbeitungszeiten von Bauanträgen und Maßnahmen zu deren Reduzierung informieren und Hinweise dazu geben, wie jeder einzelne Antragsteller selbst zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen kann.
Durchschnittliche Wartezeit beträgt drei bis vier Monate
Die durchschnittliche Wartezeit vom Eingang eines Bauantrags beim Landratsamt bis zur inhaltlichen Prüfung belaufe sich derzeit auf etwa drei bis vier Monate. „Rechnet man die Bearbeitungsdauer bei den Gemeinden, bei denen Bauanträge zuerst einzureichen sind, sowie die eigentliche Prüfung durch das Landratsamt hinzu, kann es momentan dann leider schon mal bis zu einem halben Jahr oder länger dauern, bis man seine Baugenehmigung in Händen hält.“
Das sei, so der Landrat weiter, eine für alle Seiten unbefriedigende Situation – nicht zuletzt auch für die „unter enormem Druck stehenden“ Mitarbeiter des Bauamts, die er ausdrücklich in Schutz nimmt: „Am persönlichen Engagement und Willen fehlt es da definitiv nicht. Ich weiß, dass hier alle ihr Bestes geben.“
Dafür gibt es eine ganze Reihe von Ursachen
Konkret in Bezug auf die Bauaufsichtsbehörde gebe es eine ganze Reihe von Ursachen für die zunehmende Verfahrensdauer, die nicht alle im Einflussbereich des Landratsamtes lägen. Zuletzt habe natürlich auch die Corona-Krise eine gewisse Rolle gespielt. So musste auch die Bauaufsichtsbehörde zeitweise Personal für corona-bedingte Sonderaufgaben abgeben oder war von notwendigen Freistellungen betroffen, ohne dass gleichzeitig das Arbeitsaufkommen in diesem Bereich zurückgegangen wäre. Fakt sei vielmehr, dass während des Lockdowns etwa die Anzahl an baubezogenen Nachbarbeschwerden sogar noch deutlich gestiegen sei.
Ein größeres Problem sieht der Landrat in der Personalausstattung der Bauaufsichtsbehörde, vor allem im technischen Bereich: „Hier ist nicht nur die Stelle des technischen Leiters seit Anfang des Jahres unbesetzt, wir benötigen vielmehr angesichts stetig steigender Fallzahlen auch zusätzliches Personal.“ Dies habe auch der Kreistag rechtzeitig erkannt und deshalb einer entsprechenden Stellenaufstockung im Personalhaushalt für das Jahr 2020 zugestimmt.
Offene Stellen sind noch nicht besetzt
Allerdings sei es bislang jedoch nicht gelungen, die offenen Stellen auch zu besetzen, entsprechende Ausschreibungen verliefen erfolglos. „Der Stellenmarkt im Bereich der Bautechnik ist wie leer gefegt, hier konkurrieren viele andere Gemeinden und Landkreise mit Architekten-und Ingenieurbüros um wenige geeignete Bewerber.“
Um die Verfahrenslaufzeiten dennoch wieder auf ein akzeptables Niveau zu senken, habe der Landrat nun eine Reihe von Maßnahmen beschlossen: Zum einen werde die Personalverwaltung die Bemühungen zur Gewinnung technischen Personals nochmals deutlich intensivieren. Bis dies gelingt, werde zum anderen – zunächst befristet bis Ende des Jahres – die persönliche Erreichbarkeit des Bauamts konsequent auf die offiziellen Öffnungszeiten des Landratsamts beschränkt.
An drei Nachmittagen grundsätzlich geschlossen
Das bedeute, dass entgegen der bisherigen, laut Behörde „sehr großzügigen Handhabung“ das Bauamt am Montag-, Dienstag- und Mittwochnachmittag für den Kundenverkehr grundsätzlich geschlossen ist, um den Sachbearbeitern ein konzentriertes Ab- und Aufarbeiten der Bauanträge zu ermöglichen. Eine telefonische Erreichbarkeit in dringenden Angelegenheiten werde an diesen drei Nachmittagen über eine Assistenzkraft sichergestellt, die Anrufe zentral entgegennimmt.
Ferner werde bis auf Weiteres eine verstärkte Priorisierung bestimmter Arten von Bauvorhaben vorgenommen. Das gelte beispielsweise für förderfähige Bauvorhaben, bei denen der Erhalt der Förderung an die Einhaltung bestimmter Fristen gebunden ist, wie etwa beim sog. „Baukindergeld“ für private Wohnbauvorhaben. Bauantragsteller, die solche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen, werden daher gebeten, die Bauaufsichtsbehörde ausdrücklich schriftlich über den jeweiligen Fördertatbestand zu informieren.
Bauherren können auch selbst zur Verkürzung beitragen
Schließlich und letztlich könne laut Pressemitteilung auch jeder einzelne Bauantragsteller selbst zu einer Verkürzung der Bearbeitungszeit seines Baugesuchs beitragen, indem er gemeinsam mit dem von ihm beauftragten Entwurfsverfasser oder Bauvorlageberechtigten von Anfang an auf Vollständigkeit der erforderlichen Bauantragsunterlagen achtet. Denn unvollständige oder fehlerhafte Bauvorlagen seien der mit Abstand häufigste Grund für Verfahrensverzögerungen, heißt es aus dem Landratsamt.
So werde zum Beispiel nach wie vor häufig vergessen, einen (ordentlich bemaßten) Abstandsflächenplan vorzulegen oder erforderliche Befreiungen von Festsetzungen geltender Bebauungspläne oder Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften mit zu beantragen. Bauantragstellern werde daher empfohlen, die Abklärung solcher Punkte in den Auftrag an das jeweilige Planungsbüro ausdrücklich mit aufzunehmen.
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