Die Corona-Auflagen werden durch das Gewerbeamt des Landratsamtes und die Polizei vor Ort überprüft. Wenn Verstöße festgestellt werden, erfolgt eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige an das Gewerbeamt, das anschließend das weitere Vorgehen rechtlich prüft und in der Folge Bußgeldbescheide erlassen kann.
Landkreis Donau-Ries