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Landkreis: Corona: Jetzt kontrolliert die Polizei

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Corona: Jetzt kontrolliert die Polizei

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    Kontrollierten am Mittwoch, ob sich die Geschäfte an die wegen des Coronavirus verordneten Einschränkungen halten: die Polizisten Stephan Roßmanith (rechts) und Hermann Büttner. Die Polizei ist auch in den kommenden Tagen mit diversen Streifen in der Region unterwegs.
    Kontrollierten am Mittwoch, ob sich die Geschäfte an die wegen des Coronavirus verordneten Einschränkungen halten: die Polizisten Stephan Roßmanith (rechts) und Hermann Büttner. Die Polizei ist auch in den kommenden Tagen mit diversen Streifen in der Region unterwegs. Foto: Wolfgang Widemann

    Die Polizei im Donau-Ries-Kreis ist seit Mittwochnachmittag in einer besonderen Mission unterwegs. Die Beamten haben zu überwachen, ob die Verbote und Einschränkungen eingehalten werden, die durch eine Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit dem in Bayern ausgerufenen Katastrophenfall gelten. Das Ziel: Die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen.

    „Wir werden in den kommenden Tagen massiv kontrollieren“, kündigt Stephan Roßmanith, Pressesprecher der Inspektion Donauwörth, an. Soll heißen: Streifen schauen in allen Orten, ob die Vorschriften befolgt werden. Beispiele: Die Gäste in Lokalen müssen Abstand halten, es dürfen maximal 30 Besucher in einer Gaststätte sein, und das maximal bis 15 Uhr, Sporteinrichtungen müssen komplett geschlossen bleiben, Kinderspielplätze sind gesperrt. Viele Geschäfte dürfen überhaupt nicht mehr öffnen. Roßmanith stellt klar: „Die Gefahrenabwehr steht an vorderster Stelle.“ Dies sei augenscheinlich leider noch nicht überall angekommen.

    Wer uneinsichtig ist, riskiert eine Strafanzeige

    Die Polizisten seien angehalten, mit einer gewissen Sensibilität, aber konsequent vorzugehen. In der Praxis soll das so aussehen: Fällt den Beamten etwas auf, weisen sie den/die Betroffenen erst einmal darauf hin: „Wir wollen niemanden kriminalisieren.“ Bei groben Verstößen werde freilich gehandelt.

    Dies bekräftigt Ralf Schurius, Leiter der Polizeiinspektion Rain. Seien Personen uneinsichtig und handelten wiederholt gegen die Verordnung, erfolge eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Dann müssten sich die Sünder wegen einer Straftat verantworten.

    Man habe bereits am Dienstag gezielt bestimmte Dinge überprüft, schildert Schurius. Das Ergebnis sei positiv gewesen: „Alle haben sich an die Verordnung gehalten.“ Am Mittwochnachmittag schwärmten Beamte aller Dienststellen zu Kontrollen aus. Im Bereich der Inspektion Donauwörth beispielsweise waren auch Kräfte der örtlichen Verkehrspolizei und des Einsatzzugs aus Augsburg bis in den Abend hinein als Kontrolleure unterwegs – in den Innenstädten auch zu Fuß und in zivil.

    Schnäppchenmarkt trennt Regale ab: Ist das zulässig?

    Dabei stellten die Beamten fest, dass Unternehmen auch durchaus „kreativ“ handelten. So haben die Mitarbeiter eines sogenannten Schnäppchenmarkts in der Großen Kreisstadt kurzerhand die Regale, in denen Lebensmittel angeboten werden, vom Rest des Ladens abgetrennt – und das Geschäft ist weiterhin offen. In diesem Fall kontaktierten die Gesetzeshüter die Gewerbeaufsicht im Landratsamt Die muss nun entscheiden, ob diese Lösung mit der Verordnung vereinbar ist.

    Eisbecher am Tisch: Das gefällt der Polizei gar nicht

    Gar nicht gefallen hat den Beamten, dass sich um etwa 17 Uhr an diesem schönen Frühlingstag einige Besucher einer Eisdiele in Donauwörth vor dieser einen Eisbecher schmecken ließen. Dem Besitzer sei untersagt worden, Gäste auf diese Weise zu bedienen, so Roßmanith.

    In Wemding stießen Polizisten in der Altstadt auf ein Geschäft, dass überhaupt nicht geöffnet haben dürfte, aber dennoch auf war. Der Besitzer sei ermahnt und aufgefordert worden, es zu schließen, berichtet der Hauptkommissar.

    Appell des Polizeipräsidiums an Gewerbetreibende

    Das Polizeipräsidium Schwaben Nord teilt zu den Maßnahmen mit: „Wir appellieren an alle Menschen in unserem Schutzbereich, egal ob Gewerbetreibende oder Privatpersonen, sich bei der Einhaltung der Allgemeinverfügung solidarisch zu zeigen. Sowohl die umfangreichen Einschränkungen als auch die notwendigen Kontrollmaßnahmen der Polizei dienen dem Gesundheitsschutz aller Menschen in Nordschwaben und weit über unsere Zuständigkeitsgrenzen hinaus.“

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