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Landkreis Donau-Ries: Kreis Donau-Ries: Schwarzfahrt im Lechbus kostet 2500 Euro

Landkreis Donau-Ries

Kreis Donau-Ries: Schwarzfahrt im Lechbus kostet 2500 Euro

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    Im Landkreis Donau-Ries ist das Rufbusprojekt "Lechbus" ein großer Erfolg und Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs.
    Im Landkreis Donau-Ries ist das Rufbusprojekt "Lechbus" ein großer Erfolg und Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs.

    Diese Fahrt mit dem Lechbus kommt einem jungen Mann aus dem südlichen Landkreis Donau-Ries teuer zu stehen: Der 19-Jährige ließ sich im Februar mit dem Rufbus von Rain rund 30 Kilometer weit in ein Dorf im südlichen Ries und wieder zurück chauffieren, bezahlte aber nicht. Dafür erhielt der junge Mann nun vom Jugendschöffengericht in Nördlingen die Quittung. Die hat es in sich.

    In jener Nacht orderte der Angeklagte den Lechbus. Am vermeintlichen Ziel in etwa 30 Kilometer Entfernung angekommen, wusste der Fahrgast allerdings gar nicht, was er dort wollte, beziehungsweise wohin er überhaupt wollte. Der Grund dafür war wohl, dass der Mann betrunken war.

    Zurück in Rain, behauptete der Mann, kein Bargeld zu haben

    Als der Fahrer mit ihm wieder in Rain war, teilte der 19-Jährige mit, kein Bargeld bei sich zu haben. Er könne allerdings in einem Geldautomaten welches abheben, um den Fahrpreis von 20 Euro zu begleichen. Also ging es weiter zu einer Bank.

    Der 19-Jährige stieg aus, kehrte aber nicht zurück. Der Fahrer fand ihn nach kurzer Suche im Schalterraum der Bank. Dort schlief der junge Mann in einer Ecke. Offensichtlich hatte er sich verstecken wollen und war dann eingenickt.

    Der Fahrer rief deshalb die Polizei. Der 19-Jährige erhielt eine Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen – und hatte damit ein großes Problem am Hals. Grund: Er war bereits vorbestraft, war zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt und dann auf Bewährung vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Zudem war eine Auflage, vom Alkohol die Finger zu lassen.

    Der Beschuldigte kam auch zu spät zum Prozess

    Weil der Angeklagte nun auch noch eine halbe Stunde zu spät zum Prozess in Nördlingen kam, sah die Staatsanwältin wenig, was für den Angeklagten spricht, und forderte eine weitere Haftstrafe, in welche die (Rest-)Jugendstrafe mit einbezogen werden sollte.

    Verteidiger Marco Müller bat um Milde für seinen Mandanten: Man sollte es einem Menschen vielleicht auch mal nachsehen, wenn er einen Fehler mache.

    Seit seinem Gefängnisaufenthalt habe der junge Mann insgesamt einen „guten Eindruck“ hinterlassen, so der Rechtsanwalt. Den Fahrpreis habe der Angeklagte am Tag nach dem Vorfall erstattet. Müller bat darum, auf eine Haftstrafe zu verzichten. Eine Geldauflage nach dem Jugendstrafrecht in Höhe von 2000 Euro sei ausreichend.

    Das Gericht unter Vorsitz von Gerhard Schamann verurteilte den Angeklagten, der in einer Beziehung lebt und einen Job hat, nach dem Erwachsenenstrafrecht – und verhängte eine Geldstrafe von 2500 Euro (50 Tagessätze).

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