Voriges Jahr hat das Wesentliche an Ostern gefehlt. Jedenfalls für gläubige Christen war das so. Keine Gottesdienste in den Gemeinden vor Ort – wenn überhaupt, dann nur digital. Man mag das zu Beginn der Pandemie eingesehen haben, als noch weniger bekannt war über Corona. Aber die Menschen haben gelernt. Und vor allem in den Kirchen in der Region werden die Sicherheitsregeln oft äußerst penibel umgesetzt: gekennzeichnete Sitzplätze, die Heizungen, welche die Aerosole herumwirbeln könnten, bleiben aus, Abstände, Desinfektion, geordnetes Betreten und Verlassen der Kirchenräume. Es hätte keinen Grund gegeben, die
Eine chaotische Ministerrunde soll ein fundamentales Grundrecht aushebeln? Nein, das darf nicht sein.
Wohlweislich handelte es sich nach der chaotischen Ministerpräsidentenkonferenz vorige Woche um eine „Bitte“, aufs Digitale zu wechseln. Denn ein generelles Nein zu den Präsenzgottesdiensten hätte ohne Weiteres keinen Bestand vor den Gerichten in Deutschland. Gott sei Dank nicht. Denn die Religionsfreiheit ist gerade auch in einer Pandemie ein grundlegendes Rechtsgut. Ein Staat, der dies missachtete, würde nicht zu unserer Verfassung, zu unserer historischen Prägung und Erfahrung passen. Die Freiheit muss grundsätzlich gewahrt bleiben. Dieser Satz mag aktuell nicht im Trend liegen. Er hat nichts mit der Leugnung eines Virus zu tun – er muss aber gesagt werden. Gerade dann, wenn parallel viel reguliert werden muss.
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