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Klosterzimmern: Zwölf Stämme: Wieder laufen Kinder weg - Polizei sucht nach Buben

Klosterzimmern

Zwölf Stämme: Wieder laufen Kinder weg - Polizei sucht nach Buben

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    Zwölf Stämme: Wieder laufen Kinder weg - Polizei sucht nach Buben
    Zwölf Stämme: Wieder laufen Kinder weg - Polizei sucht nach Buben

    Die Schwierigkeiten bei der Inobhutnahme der Kinder aus der Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme reißen nicht ab: Zwei Buben (15 und 13 Jahre alt) aus Familien der Sekte sind am Montag bei ihren Eltern in Klosterzimmern aufgetaucht. Wie Nördlingens Polizeichef Walter Beck bestätigte, waren die beiden aus einem Heim weggelaufen.

    Zwölf Stämme: Eltern das Sorgerecht entzogen

    Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme"

    Die "Zwölf Stämme" (The Twelve Tribes) sind eine urchristliche Glaubensgemeinschaft, die in den 70er Jahren in den USA gegründet wurde.

    Die Anhänger der "Zwölf Stämme" leben streng nach der Bibel, die sie wortwörtlich auslegen. Sie sind fest davon überzeugt, dass ihr Glaube der einzig Richtige ist.

    "Grundlage unseres Lebens ist der Gehorsam zu den Worten Jahschuas , des Messias, so wie sie in der Bibel, dem Wort Gottes, niedergeschrieben sind", schreiben die "Zwölf Stämme" über sich selbst.

    Die Zwölf Stämme haben weltweit etwa 2000 Mitglieder, davon etwa 100 in Deutschland.

    Mitglieder der Zwölf Stämme leben und arbeiten in streng hierarchisch aufgebauten Kommunen zusammen.

    Eine dieser Kommunen wohnt seit 2000 im Gut Klosterzimmern im Kreis Donau-Ries.

    Die Mitglieder der „Zwölf Stämme“ weigern sich, ihre Kinder in staatliche Schulen zu schicken. Die Gemeinschaft begründet dies mit ihrer Religion, macht „Gewissensgründe“ geltend. Ein Grund ist der Sexualkundeunterricht.

    "Unsere Religion hat sich nicht in den Staat einzumischen und umgekehrt sollte sich der Staat nicht in unsere Religion einmischen", ist eine weitere Aussage der "Zwölf Stämme" .

    Ab 2006 unterrichteten die Zwölf Stämme in Klosterzimmern ihre Kinder in einer Privatschule.

    Wegen des Verdachts, sie würden ihre Kinder züchtigen, haben die "Zwölf Stämme" immer wieder Ärger mit Polizei und Justiz. Die Mitglieder bestreiten die Vorwürfe.

    Als 2013 ein Video auftaucht, auf dem festgehalten ist, wie Mitglieder ihre Kinder mit Ruten schlagen, holen Polizisten alle 40 Kinder der Sekte ab und bringen sie in Pflegefamilien unter.

    Im September 2015 kündigen die "Zwölf Stämme" an Deutschland zu verlassen und nach Tschechien zu ziehen. Die Sekte hofft, dort ihren Glauben frei ausleben zu können.

    Bekanntlich haben die Behörden Eltern der Sekte vorläufig das Sorgerecht entzogen, weil diese ihren Nachwuchs offensichtlich systematisch körperlich züchtigten. Seit der Aktion vor etwa drei Monaten sind die Kinder bei Pflegefamilien und in Heimen untergebracht. Nachdem bekannt geworden war, dass die beiden zunächst als vermisst gemeldeten Buben in Klosterzimmern waren, hatte sich das Jugendamt eingeschaltet und Gespräche mit Eltern und Kindern geführt.

    Wie Walter Beck sagte, sei im Fall des 15-Jährigen nach Rücksprache mit dem Familiengericht entschieden worden, dass er vorläufig bei seinen Eltern bleiben könne. Der 13-Jährige sollte in das Heim zurückgebracht werden. Doch bisher fehlt von dem Kind jede Spur. Sechs Polizisten und drei Mitarbeiter des Jugendamtes haben auf dem Gelände der Sekte in Klosterzimmern erfolglos nach ihm gesucht. Nachdem das Familiengericht die Fahndung angeordnet hat, wird die Suche laut Beck verstärkt.

    Der Vater des Buben habe erklärt, seinem Kind gehe es gut, er werde aber nicht sagen, wo es sich aufhalte. Der 13-Jährige solle selbst entscheiden, wo er leben wolle. Gestern Abend teilte das Landratsamt Donau-Ries mit, dass bei zwei weiteren Jugendlichen das Aufenthaltsbestimmungsrecht an die Eltern zurückgegangen ist. Sie befinden sich inzwischen wieder bei ihren Eltern.

    Beschwerden zurückgewiesen

    Beschwerden von Eltern der umstrittenen Sekte Zwölf Stämme gegen den vorläufigen Entzug des Sorgerechts hat das Nürnberger Oberlandesgericht (OLG) unterdessen weitgehend zurückgewiesen.

    Nur die zwei jüngsten der neun betroffenen Kinder, die erst wenige Monate alt sind, kehren in die Obhut ihrer Eltern zurück, teilte das Gericht mit. Die OLG-Richter bestätigten damit weitgehend eine Entscheidung des Amtsgerichtes Ansbach.

    Nach Anhörung der Kinder, ihrer Eltern und der Vertreter des Jugendamts sei der zuständige Familiensenat des OLG davon überzeugt, dass für die sieben älteren Kinder weiterhin die Gefahr einer körperlichen Züchtigung bestehe. Die Kinder sollen zunächst bei den Pflegeeltern bleiben, dürfen aber regelmäßigen Kontakt zu ihren leiblichen Eltern haben. Weitere Verfahren um den Sorgerechtsentzug werden beim Amtsgericht Nördlingen geführt. Dort wurde bisher erst für einzelne Fälle der vorläufige teilweise Entzug des elterlichen Sorgerechts für die Kinder bestätigt.

    Bis zu einer endgültigen Entscheidung im sogenannten Hauptsacheverfahren am Amtsgericht wird es voraussichtlich noch mehrere Monate dauern. (-fd-/dpa)

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