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Kaisheim: Unfall auf der B2 - Szenen wie im Actionfilm

Kaisheim

Unfall auf der B2 - Szenen wie im Actionfilm

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    Weil er auf der B2 bei Kaisheim einen Unfall verursacht hat, stand ein 22-Jähriger vor Gericht. (Symbolbild)
    Weil er auf der B2 bei Kaisheim einen Unfall verursacht hat, stand ein 22-Jähriger vor Gericht. (Symbolbild) Foto: Alexander Kaya

    Eine saftige Geldstrafe und einen langen Führerscheinentzug hat sich ein extremer Verkehrssünder aus dem Jura-Bereich eingehandelt. Der 22-Jährige verursachte im Mai auf der B2 bei Kaisheim durch ein riskantes Überholmanöver einen Unfall, flüchtete und legte dann – als er bemerkte, dass er verfolgt wird – eine Vollbremsung hin, die für mehrere Menschen schmerzhafte Folgen hatte. Damit nicht genug: Er gab erneut Vollgas und fuhr davon.

    Anklage gleicht Drehbuch für Actionfilm

    Jedoch konnte der junge Mann ermittelt werden. Aufgrund der Vorkommnisse bekam er einen deftigen Strafbefehl. Dagegen legte der 22-Jährige Einspruch ein, und der Fall landete somit vor dem Amtsgericht in Nördlingen. Der Inhalt der Anklageschrift glich dem Drehbuch für einen Actionfilm.

    Es war Mitte Mai an einem Samstagnachmittag, als der 22-Jährige auf der Bundesstraße von Donauwörth her in Richtung Norden unterwegs war. Am Kaisheimer Berg zog er trotz Überholverbots nach links, um an einem Lastwagen vorbeizukommen. Dies gelang aber nicht, weil Gegenverkehr nahte. Der junge Mann, der eine Ausbildung zum Lkw-Fahrer macht, scherte wieder ein, streifte dabei jedoch einen anderen Wagen. An diesem entstand ein Schaden von rund 1500 Euro.

    Dies kümmerte den Unfallverursacher wenig. Er fuhr einfach weiter. Als er bemerkte, dass das Opfer ihm folgte, bremste er unvermittelt stark ab. Der Nachfolgende musste ebenfalls voll auf das Bremspedal treten, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Dies schaffte er gerade noch. Der Abstand zwischen beiden Wagen betrug nur noch etwa 30 Zentimeter.

    Drei Personen wurden verletzt

    Durch die Vollbremsung verletzten sich der Fahrer und seine beiden Begleiterinnen. Sie erlitten ein Schleudertrauma beziehungsweise diverse Prellungen. Den 22-Jährigen interessierte das alles nicht. Er raste davon.

    Weil er dennoch erwischt wurde, aber die Strafe nicht akzeptieren wollte, kam es zu der Verhandlung. Vor Gericht machte er allerdings bald einen Rückzieher. Er nahm seinen Einspruch zurück. Damit wurde der Strafbefehl wegen gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr und Körperverletzung rechtskräftig. Er umfasst eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 45 Euro. Das macht unter dem Strich eine Summe von 5850 Euro. Außerdem darf der Lehrling eine ganze Weile nicht mehr selbst ans Lenkrad: Ihm wird der Führerschein für ein Jahr entzogen. (wwi)

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