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Kaisheim: Unerwünschte Paketboten am Gefängnis

Kaisheim

Unerwünschte Paketboten am Gefängnis

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    Nachts warf ein 28-Jähriger ein Paket über die Mauer der JVA Kaisheim. Dafür stand er mit seinen Komplizen jetzt vor Gericht.
    Nachts warf ein 28-Jähriger ein Paket über die Mauer der JVA Kaisheim. Dafür stand er mit seinen Komplizen jetzt vor Gericht. Foto: Wolfgang Widemann

    Der Schmuggel von Paketen über die Mauer in die Justizvollzugsanstalt Kaisheim war über Monate hinweg ein massives Problem. Einer dieser Fälle brachte nun drei Männer vor das Amtsgericht Nördlingen. Sie mussten sich wegen des gemeinschaftlichen Handels mit Betäubungsmitteln verantworten.

    Das Trio aus dem Raum Ulm wurde von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, im April 2018 versucht zu haben, „Betäubungsmittel nach Kaisheim zu verbringen und mit Hilfe eines Insassen dort zu verkaufen“. Der Hauptangeklagte, ein 28-jähriger arbeitsloser Deutscher, warf ein Paket nachts über die Anstaltsmauer. Freilich gingen die Beteiligten nicht allzu professionell vor, denn sie wurden von den Justizbeamten der Anstalt beobachtet – und konnten von der alarmierten Polizei noch im Ortsbereich Kaisheim gestoppt und festgenommen worden.

    Heroin und Kokain im Paket

    Neben dem mutmaßlichen Haupttäter saßen auch ein 26-jähriger Grieche und ein 23-jähriger Türke, der das Auto gefahren hatte, auf der Anklagebank. Im Paket, das sichergestellt und untersucht wurde, befanden sich neben zwei Handys auch diverse Kleinmengen an Drogen (Heroin, Kokain) und Arzneimittel, die laut Aussage eines Polizeibeamten in einschlägigen Kreisen gerne benutzt werden, um Rauschgift zu strecken.

    Die drei Angeklagten wollten vom Inhalt des Päckchens nichts gewusst haben. Unisono behaupteten sie, nur von den Handys Kenntnis gehabt zu haben, die sie als „Freundschaftsdienst“ für einen Gefangenen über die Mauer werfen sollten. Der sei in Not gewesen, weil sich seine Frau von ihm trennen wollte und er deshalb telefonieren müsse.

    Von Anfang an hegte Richter Gerhard Schamann an dieser Version Zweifel: zum einen wegen eines Telefonats, das aus der JVA heraus kurz vor dem Paketwurf mit den Angeklagen geführt worden war, zum anderen, weil bei der Untersuchung des Paketes durch das Bayerische Landeskriminalamt DNA-Material des Hauptangeklagten im Inneren des Päckchens gefunden wurde, das er nach seiner Aussage weder gekannt noch gesehen noch gepackt haben wollte. Er gab nur an, zum Schutz der Telefone selbst eine weitere Umverpackung angebracht zu haben. Auf diese „Gretchenfrage“ zielte auch das Plädoyer des Verteidigers ab, der die Tat als „dummen Lausbubenstreich“ herunterzuspielen versuchte und von „Fahrlässigkeit, blindem Vertrauen und falsch verstandener Solidarität sprach.

    Richter: Nicht nur ein Freundschaftdienst

    Dieser Ansicht wollte sich das Gericht nicht anschließen. Vor allem wegen der umfangreichen Vorstrafenliste, die alle drei Angeklagten schon gesammelt hatte und der zweifach offenen Bewährung des Hauptangeklagten. Tenor: Alle drei hätten genau gewusst, weshalb man nach Kaisheim fährt. So ein Risiko gehe man nicht wegen eines Freundschaftsdienstes ein. Da half auch das Geständnis nicht (die Männer wurden ohnehin vom Turm des Gefängnisses aus erkannt) und auch nicht, dass sie den Empfänger innerhalb des Gefängnisses nannten.

    Richter Schaman verurteilte die drei Angeklagten auch deshalb hart, wie er sagte, weil sie die Sicherheit der Gesellschaft gefährden, wenn sie Drogen und Telefone in eine Haftanstalt schaffen, die dort nicht aus Willkür strengstens verboten sein sollten.

    Fazit: ein Jahr und sechs Monate Gefängnis für den Hauptangeklagten (ohne Bewährung). Die beiden Mittäter bekamen elf Monate beziehungsweise neun Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung plus Geldstrafen in Höhe von 1200 beziehungsweise 1000 Euro. Auch die Kosten des Verfahrens wurden den Angeklagten aufgebürdet.

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