In jedem Gefängnis herrschen hierarchische Verhältnisse. Auf der untersten Stufe der Hackordnung stehen verurteilte Sexualstraftäter, vor allem pädophile „Kinderschänder“. Häftlinge, die neu in eine Gemeinschaftszelle kommen, müssen nicht selten ihr kriminelles Vorleben gegenüber den Mitgefangenen offenlegen. Wem das Gerücht vorauseilt, ein Vergewaltiger zu sein, muss sich auf einiges gefasst machen. Fünf Häftlinge der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kaisheim müssen sich seit Dienstag vor dem Augsburger Landgericht verantworten, weil sie einen Mitgefangenen auf perverse Weise sexuell gedemütigt und heftig verprügelt haben sollen. Unter anderem, so die Anklage, musste das Opfer sich eine Klobürste in den After einführen und auf allen Vieren wie ein Hund durch die Zelle laufen.
Kaisheim