Ein Beamter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kaisheim hat sich beim Umgang mit einem unter Drogen stehenden Häftling zu einer Aktion hinreißen lassen, die als strafbar zu werten ist. Zu diesem Ergebnis kommt die Staatsanwaltschaft in Augsburg. Das zuständige Amtsgericht hat jetzt einen Strafbefehl wegen Körperverletzung im Amt erlassen. Auch bei den strafrechtlichen Ermittlungen gegen die beiden anderen JVA-Bediensteten in dieser Angelegenheit sind Entscheidungen gefallen.
Kaisheim