Am zweiten Tag im Prozess um die perverse sexuelle Demütigung eines Häftlings in einer Gemeinschaftszelle des Kaisheimer Gefängnisses hat die 3. Strafkammer des Augsburger Landgerichts das Opfer in den Zeugenstand geladen. Die fast zweistündige Vernehmung erweist sich als schwieriges Unterfangen.
Kaisheim