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Kaisheim: Ersatzdroge sollte in Hundekot-Tüte ins Gefängnis

Kaisheim

Ersatzdroge sollte in Hundekot-Tüte ins Gefängnis

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    Der Angeklagte hatte Ersatzdrogen in die JVA Kaisheim  geschmuggelt.
    Der Angeklagte hatte Ersatzdrogen in die JVA Kaisheim geschmuggelt. Foto: Wolfgang Widemann

    Ein Tippgeber für die Justiz und abgehörte Mobiltelefone: Es gab einfach zu viele Mitwisser für einen geplanten heimlichen Drogenschmuggel in das Gefängnis Kaisheim. Ein 30-jähriger Häftling, der die Tat nach einem „Deal“ gestand, wurde jetzt wegen „gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln“ zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Der Mann sitzt derzeit eine über vierjährige Haftstrafe, ebenfalls wegen Drogenhandels, im Gefängnis in Memmingen ab.

    Der Angeklagte gestand die Taten

    Ein „schwunghafter Handel“ mit verbotenen Tabletten, mit Drogen also, wurde dem Angeklagten zur Last gelegt. Der 30-Jährige, der zum wiederholten Mal vor Gericht stand, bestritt die Taten anfänglich, gestand sie dann aber nach einer Absprache zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht.

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    Foto: Wolfgang Widemann

    Laut Anklageschrift habe der angeklagte Häftling im Frühjahr 2019 mit anderen Beteiligten 30 Tabletten eines starken Schmerzmittels ins Gefängnis Kaisheim schmuggeln wollen. Diese Tabletten hätten rund 450 Konsumeinheiten ergeben mit einem Wert von je 20 Euro. Der Plan war, eine Hundekot-Tüte mit den Tabletten außerhalb der Gefängnismauern unter einem Stapel Holz zu verstecken und sie dann im Rahmen normaler Transportarbeiten innerhalb der Mauern zu schaffen. Diese Tabletten habe zunächst die Mutter des Angeklagten bestellt und von Helferinnen an einen bestimmten Platz in der Landwirtschaft des Gefängnisses Kaisheim bringen lassen. Dort sollten die Tabletten unter einem Holzstapel versteckt in die JVA geschleust werden. Allerdings landete der Holzstapel nicht, wie geplant, unangetastet bei Mitwissern des Angeklagten im Gefängnis, sondern das Holz wurde zwischenzeitlich umgelagert. Aufgrund eines Hinweises fand die Polizei schließlich die Tüte.

    Handys wurden angezapft

    Der ermittelnde Sachbearbeiter von der Kripo Dillingen berichtete, wie der Justiz zunächst bekannt geworden war, dass mehrere Handys unerlaubt bei Gefangenen im Gefängnis Kaisheim kursierten. Diese seien angezapft worden. Dabei konnte man Gesprächsstrukturen nachverfolgen, zum Teil unter Zuhilfenahme russischsprachiger Ermittler.

    Außerdem habe es einen Tippgeber aus dem Gefängnis gegeben. Zunächst sei aber nichts von den versteckten Tabletten in besagtem Holzstapel gefunden worden. Erst bei einer erneuten Suche seien sie dann entdeckt worden.

    Als Grund für sein Tun erklärte der Angeklagte über seinen Rechtsanwalt Kai-Jörg Brintzinger, er habe seine eigene Sucht befriedigen wollen. Seit vielen Jahren sei er abhängig, wolle sich einer Therapie unterziehen. Angaben zu weiteren beteiligten Personen machte der Angeklagte nicht, auch nicht zu einem geplanten gewerbsmäßigen Handel mit den geschmuggelten Medikamenten.

    Staatsanwältin Johanna Thumser beantragte eine Haftstrafe von 14 Monaten. Eine Forderung, die das Schöffengericht unter Vorsitz von Ulrike Ebel-Scheufele im Urteil übernahm. Die Richterin anerkannte das werthaltige Geständnis des Angeklagten, auf das zuvor dessen Verteidiger in seinem Plädoyer hingewiesen hatte. Sie kam aber nicht um die neun Vorstrafen des Mannes und seine erhebliche kriminelle Energie. Im Urteil werde für den Angeklagten die Option niedergeschrieben, einen Teil der Strafe in einer Therapieeinrichtung verbringen zu können, um von seiner Drogensucht loszukommen.

    Mahnung an den Angeklagten

    „Jetzt liegt es an Ihnen“, so die Mahnung an den Angeklagten. Dessen Lebensgefährtin, bei der die neun und drei Jahre alten Kinder des Paares leben, war Besucherin des Prozesses. Kurz durfte sie nach der Urteilsverkündung einige Worte mit dem 30-Jährigen wechseln, bevor es für ihn zurück ins Gefängnis ging.

    Erst im Januar war ein Prozess vor dem Augsburger Amtsgericht gegen den Angeklagten eingestellt worden. Da war ihm schwere räuberische Erpressung im Gefängnis in Kaisheim vorgeworfen worden. Ein Vorwurf, der nicht weiter verfolgt wurde, weil dem Mann da bereits das Verfahren wegen Drogenschmuggels bevorstand, weswegen er in Stuttgart zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt worden war.

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